Für eine Solaranlage auf dem Dach, die zwischen dem 01.08.2026 und dem 31.12.2026 in Betrieb geht, zahlt der Netzbetreiber bis 10 kWp 7,70 ct für jede eingespeiste kWh. Dieser Satz gilt bei Teileinspeisung, also für den Überschuss nach dem eigenen Verbrauch. Wer den gesamten Strom ins Netz gibt, bekommt bis 10 kWp 12,22 ct/kWh. Beide Sätze bleiben 20 Jahre lang fest, und dazu kommt der Rest des Jahres der Inbetriebnahme (§ 25 EEG).
In Frankfurt zahlt die NRM Netzdienste Rhein-Main die Vergütung aus, im Frankfurter Westen meist die Syna. Die Sätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur, wir haben sie am 12.10.2026 abgerufen.
