Ja, auch auf einem denkmalgeschützten Haus in Frankfurt am Main lässt sich eine Photovoltaikanlage in aller Regel bauen. Dafür braucht sie eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach § 18 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG). Nach der Richtlinie des hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 06.10.2022 ist diese Genehmigung für Solaranlagen regelmäßig zu erteilen. Eine Ablehnung kommt nur in Betracht, wenn die Anlage das Kulturdenkmal erheblich beeinträchtigen würde.
In Frankfurt betrifft das weit mehr Häuser als die bekannten Bauten der Altstadt. Die Denkmaldatenbank DenkXweb des Landesamts für Denkmalpflege Hessen verzeichnet für die Stadt 153 Gesamtanlagen, 3.441 Einzelkulturdenkmäler und 4.271 Gesamtanlagenobjekte (Abruf 12.10.2026). Wir klären deshalb vor jeder Planung, ob ein Haus selbst Denkmal ist oder in einer Gesamtanlage steht, weil Lage, Fläche und Farbe der Module davon abhängen.


