Zum Inhalt springen
Ertragsrechnungfür Ihr Dach, mit Frankfurter EinstrahlungsdatenAnmeldungbei NRM und im MarktstammdatenregisterKlimabonusAntrag vor dem Auftrag, wir sagen Ihnen wieErstberatungkostenlos und unverbindlich
Photovoltaik Frankfurt am Main — zur Startseite Photovoltaik Frankfurt am Main Solaranlagen, Speicher, Wallbox ERSTBERATUNG kostenlos und unverbindlich
Fachwerkhaus im alten Ortskern, Solarmodule nur auf dem Nebengebäude im Hof
Solaranlagen, Speicher, Wallbox

Photovoltaik und Denkmalschutz in Frankfurt am Main: Genehmigung und Auflagen

Auf einem Kulturdenkmal oder in einer Gesamtanlage in Frankfurt braucht jede Solaranlage eine Genehmigung des Denkmalamts. Nach der hessischen Richtlinie ist sie regelmäßig zu erteilen.

oder per E-Mail: kontakt@photovoltaik-frankfurt-am-main.de

Ja, auch auf einem denkmalgeschützten Haus in Frankfurt am Main lässt sich eine Photovoltaikanlage in aller Regel bauen. Dafür braucht sie eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach § 18 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG). Nach der Richtlinie des hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 06.10.2022 ist diese Genehmigung für Solaranlagen regelmäßig zu erteilen. Eine Ablehnung kommt nur in Betracht, wenn die Anlage das Kulturdenkmal erheblich beeinträchtigen würde.

In Frankfurt betrifft das weit mehr Häuser als die bekannten Bauten der Altstadt. Die Denkmaldatenbank DenkXweb des Landesamts für Denkmalpflege Hessen verzeichnet für die Stadt 153 Gesamtanlagen, 3.441 Einzelkulturdenkmäler und 4.271 Gesamtanlagenobjekte (Abruf 12.10.2026). Wir klären deshalb vor jeder Planung, ob ein Haus selbst Denkmal ist oder in einer Gesamtanlage steht, weil Lage, Fläche und Farbe der Module davon abhängen.

Braucht eine Solaranlage auf einem Denkmal eine Genehmigung?

Ja, und zwar nach dem Denkmalrecht, auch wenn die Bauordnung für dieselbe Anlage keine Baugenehmigung verlangt. Die Freistellung nach der Bauordnung ersetzt die Genehmigung des Denkmalamts nicht.

Nach der Hessischen Bauordnung sind Solaranlagen auf Dächern und an Außenwänden baugenehmigungsfrei, ausgenommen sind nur Hochhäuser (Anlage zu § 63 HBO, Abschnitt I Nr. 3.9.1). Der Leitfaden des Landes zu Solaranlagen stellt aber klar, dass Genehmigungen nach anderem Fachrecht davon unberührt bleiben, und nennt dabei ausdrücklich den Denkmalschutz. Nach der Richtlinie von 2022 braucht jede An- oder Aufbringung einer Solaranlage auf einem Kulturdenkmal eine Genehmigung nach § 18 HDSchG.

Zuständig ist in Frankfurt die untere Denkmalschutzbehörde, also das Denkmalamt beim Magistrat der Stadt. Ob für das Grundstück zusätzlich eine städtebauliche Satzung gilt, ist eine eigene Frage des Baurechts, die wir parallel klären.

Prüfung Grundlage Was für die Solaranlage gilt
Baugenehmigung Anlage zu § 63 HBO, Abschnitt I Nr. 3.9.1 auf Dach und Fassade nicht nötig, außer bei Hochhäusern
Denkmalschutz § 18 HDSchG, Richtlinie vom 06.10.2022 Genehmigung des Denkmalamts, für Einzeldenkmäler und Gesamtanlagen
Erhaltungssatzung § 172 BauGB genehmigungspflichtig, stadtgestalterische Mindestanforderungen
Gestaltungssatzung Satzung der Stadt Frankfurt Vorgaben unter anderem zu Dachform und Materialien

Quelle: Leitfaden Solaranlagen des Landes Hessen (Stand November 2025), Bauaufsicht und Stadtplanungsamt Frankfurt, Richtlinie vom 06.10.2022; Stand 10/2026.

Einzeldenkmal oder Gesamtanlage: was in Frankfurt geschützt ist

Geschützt sind in Hessen einzelne Kulturdenkmäler und Gesamtanlagen, und für beide gilt dieselbe Genehmigungspflicht. Eine Gesamtanlage ist nach § 2 Abs. 3 HDSchG eine Gruppe von Gebäuden samt Straßen, Plätzen und Grünflächen, die als Ganzes unter Schutz steht.

Auch ein Haus, das für sich genommen kein Denkmal ist, braucht deshalb eine Genehmigung, wenn es in einer Gesamtanlage steht. Geschützt ist dort das Ensemble, also das Bild der Häuser, Dächer und Straßen zusammen. DenkXweb führt solche Häuser als Gesamtanlagenobjekte, und in Frankfurt sind es 4.271 Einträge.

Gemarkung Gesamtanlagen in DenkXweb
Sachsenhausen 22
Nordend 22
Westend 22
Innenstadt 18
Bornheim 9
Höchst 7
Frankfurt insgesamt 153

Quelle: DenkXweb, Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Abruf 12.10.2026. Einzelne Einträge sind doppelt geführt, und die Gemarkungen decken sich nicht immer mit den statistischen Stadtteilen.

Zu den Gesamtanlagen gehören auch die großen Siedlungen der 1920er Jahre, etwa die Römerstadt, Westhausen, die Siedlung Praunheim und der Bornheimer Hang. Dort stehen viele Einfamilienhäuser in Zeilen, und für jede Anlage auf einem dieser Dächer gilt die Genehmigungspflicht der Gesamtanlage. Ob Ihr Haus betroffen ist, sehen Sie in DenkXweb an den Einträgen zu Ihrer Straße, und verbindlich Auskunft gibt das Denkmalamt.

Was die hessische Richtlinie von 2022 vorgibt

Die Richtlinie macht die Genehmigung zum Regelfall. Nach ihrer Nr. 3 ist eine Genehmigung für Solaranlagen regelmäßig zu erteilen, und eine abweichende Entscheidung kommt allenfalls bei erheblicher Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals in Betracht.

Bei der Abwägung sind Klima- und Ressourcenschutz nach § 9 Abs. 1 Satz 3 HDSchG besonders zu berücksichtigen. Als Fälle, die genauer geprüft werden, nennt die Richtlinie in Nr. 4 diese Lagen:

  • Kulturdenkmäler, die aus künstlerischen oder städtebaulichen Gründen ausgewiesen sind
  • ortsbildprägende Häuser einer Gesamtanlage an bedeutenden Plätzen, Straßenzügen und Sichtachsen
  • Anlagen, die erheblich in die Substanz des Gebäudes eingreifen würden
  • Anlagen, die die Statik des Gebäudes gefährden würden

Auch für diese Fälle bleibt es beim Maßstab aus Nr. 3, nach dem eine Ablehnung nur bei erheblicher Beeinträchtigung in Betracht kommt. Nicht unter die Richtlinie fallen Bodendenkmäler und Kulturdenkmäler im Schutzbereich einer anerkannten oder möglichen UNESCO-Welterbestätte (§ 2 Abs. 2 und § 3 HDSchG).

Geöffneter Zählerschrank mit Sicherungen und digitalem Stromzähler

Welche Planung das Denkmalamt eher mitträgt

Die Richtlinie beschreibt in Nr. 5 eine Reihenfolge von Lösungen, und nach dieser Reihenfolge planen wir die Anlage. Wer ihr folgt, zeigt dem Denkmalamt schon im Antrag, dass die Schutzgründe des Hauses bedacht sind.

Lösungsweg nach Nr. 5 Was das für die Planung heißt
A: Nebengebäude prüfen zuerst Garage, Carport oder Anbau ansehen, danach das Hauptdach
B: nicht sichtbare oder eingerückte Dachteile Gartenseite, Flächen hinter einer Brüstung, Abstand zur Dachkante
C: flächige, geschlossene Anordnung ein ruhiges Modulfeld mit Abstand zu den Dachkanten, matte und farblich einheitliche Module samt Rahmen, passend zur Dachfarbe
D: Nebenbestimmungen nutzen Auflagen im Bescheid statt einer Ablehnung

Quelle: Richtlinie vom 06.10.2022, Nr. 5, abgedruckt in der Kleinen Reihe Band 2 des Landesamts für Denkmalpflege Hessen.

Für das Hauptdach heißt das meist ein einziges, geschlossenes Rechteck, das Abstand zu First, Traufe und Ortgang hält, also zum oberen, unteren und seitlichen Rand des Daches. Die Module wählen wir matt und mit Rahmen in derselben Farbe, auf einem roten Ziegeldach also in einem anderen Ton als auf dunklem Schiefer.

Steht eine Garage oder ein Carport auf dem Grundstück, sehen wir uns diese Fläche zuerst an, wie es Lösungsweg A vorsieht. Kommen die Module nur auf ein bestehendes Garagendach, verlangt die Frankfurter Freiraumsatzung nach den Hinweisen der Bauaufsicht (Stand 09/2025) keine Begrünung. Was bei einem neuen Carport gilt, steht im Ratgeber zur Solaranlage auf dem Carport.

Welches Gewicht hat § 2 EEG in der Abwägung?

§ 2 EEG gibt Solaranlagen in der Abwägung ein hohes Gewicht, er ersetzt aber die Prüfung des einzelnen Gebäudes nicht.

Nach Satz 1 liegen Errichtung und Betrieb von Anlagen für erneuerbare Energien im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit. Satz 2 bestimmt, dass erneuerbare Energien als vorrangiger Belang in Schutzgüterabwägungen eingebracht werden sollen, bis die Stromerzeugung in Deutschland nahezu treibhausgasneutral ist. Den Wortlaut finden Sie im Gesetzestext zu § 2 EEG.

Die hessische Richtlinie ordnet diese Vorgabe ein. Einen pauschalen Vorrang vor dem Denkmalschutz leitet sie aus § 2 EEG nicht ab, abgewogen wird für jedes Gebäude einzeln. Im Antrag wirkt das Argument deshalb am stärksten zusammen mit einer Planung, die den Lösungswegen der Richtlinie schon folgt.

Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen kommen dazu

So läuft der Antrag beim Denkmalamt Frankfurt

Den Antrag stellen Sie als Eigentümer, die Unterlagen dafür bereiten wir vor. In dieser Reihenfolge gehen wir bei einem Denkmal in Frankfurt vor:

  1. Wir klären den Status in DenkXweb und in planAS, also ob das Haus Einzeldenkmal ist, in einer Gesamtanlage steht oder unter eine Satzung fällt.
  2. Wir planen die Belegung nach den Lösungswegen der Richtlinie und wählen Module, deren Farbe und Oberfläche zum Dach passen.
  3. Sie reichen den Antrag beim Denkmalamt ein, mit Belegungsplan, Ansichten des Daches und dem Datenblatt der Module, die wir dafür zusammenstellen.
  4. Enthält der Bescheid Nebenbestimmungen, etwa zur Lage oder zur Farbe der Module, übernehmen wir sie in die Ausführungsplanung.
  5. Mit der genehmigten Planung beantragen Sie den Klimabonus der Stadt und unterschreiben den Auftrag erst, wenn die Zusage vorliegt.
  6. Wir stellen den Netzantrag bei der NRM, im Westen der Stadt bei der Syna, und tragen die Anlage nach der Inbetriebnahme binnen eines Monats im Marktstammdatenregister ein.

Den Klimabonus von 20 % der förderfähigen Kosten für die Solaranlage gibt es nur, wenn die Maßnahme erst nach der Zusage beginnt, denn begonnene Vorhaben fördert die Stadt nicht. Die Bedingungen im Einzelnen stehen im Ratgeber zur Förderung in Frankfurt. Wie Netzantrag und Registereintrag ablaufen, erklärt der Ratgeber Photovoltaik anmelden.

Beispiel: Doppelhaushälfte in einer Siedlung der 1920er Jahre

Beispiel. Eine Doppelhaushälfte mit Satteldach steht in einer Frankfurter Siedlung der 1920er Jahre, die als Gesamtanlage geschützt ist. Eine Dachseite zeigt nach Osten zur Straße, die andere nach Westen in den Garten.

Nach Lösungsweg B planen wir die Module zuerst auf der Gartenseite, weil sie von der Straße aus nicht zu sehen ist. Ein Westdach mit 35° Neigung liefert in Frankfurt nach PVGIS, dem Rechenwerkzeug der EU-Kommission, rund 21 % weniger Strom je kWp als ein Süddach gleicher Neigung. Dafür erzeugt es seinen Strom vor allem am Nachmittag, was nach Fraunhofer ISE den Anteil des selbst genutzten Stroms erhöhen kann.

Die Modulfläche halten wir als geschlossenes Rechteck mit Abstand zu First, Traufe und Ortgang, die Module sind matt und haben Rahmen in derselben Farbe. Zur Gebäudeklasse 1 oder 2 gehört ein Haus mit höchstens 7 m Höhe und höchstens zwei Nutzungseinheiten, die zusammen höchstens 400 m² groß sind. Erfüllt die Doppelhaushälfte diese Merkmale, braucht die Anlage nach § 35 Abs. 5 HBO keinen Abstand zur Brandwand, sonst gelten je nach Aufbauhöhe 0,50 m oder 1,25 m.

Die Straßenseite bleibt in diesem Beispiel frei, weil eine Fläche, die man vom Gehweg aus nicht sieht, nach Lösungsweg B Vorrang hat. Mit diesem Plan stellt die Eigentümerin den Antrag beim Denkmalamt, und Auflagen aus dem Bescheid übernehmen wir in die Montageplanung.

Balkon eines Mehrfamilienhauses mit zwei Solarmodulen am Geländer

Was wir an Ihrem Denkmal übernehmen

Wir planen die Anlage, montieren sie und melden sie an, und den Antrag beim Denkmalamt bereiten wir so vor, dass die Lösungswege der Richtlinie darin nachvollziehbar sind. Ist die freigegebene Fläche klein, rechnen wir zusätzlich, ob ein Stromspeicher zur Anlage den Anteil des selbst genutzten Stroms erhöht.

Im Nordend und im Westend liegen fast alle Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (Stadt Frankfurt, Datenstand 2020). Sind sie als Eigentumswohnungen aufgeteilt, braucht die Anlage auf dem gemeinsamen Dach zusätzlich einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Wie wir ein solches Vorhaben vorbereiten, steht bei der Solaranlage fürs Mehrfamilienhaus.

Ein erstes Gespräch zu Ihrem Denkmal

Für das erste Gespräch genügen die Adresse, einige Fotos vom Dach und, wenn vorhanden, ein Schreiben des Denkmalamts zu Ihrem Haus. Fotos und Unterlagen schicken Sie an kontakt@photovoltaik-frankfurt-am-main.de, was für den Antrag noch fehlt, sagen wir Ihnen dann. Im Formular beschreiben Sie das Haus kurz und geben an, ob es als Denkmal oder in einer Gesamtanlage verzeichnet ist.

Häufige Fragen

Mein Haus steht unter Denkmalschutz. Darf ich trotzdem eine Solaranlage aufs Dach setzen?

In aller Regel ja, Sie brauchen dafür aber eine Genehmigung nach § 18 HDSchG. Nach der hessischen Richtlinie vom 06.10.2022 ist diese Genehmigung regelmäßig zu erteilen, und eine Ablehnung kommt nur in Betracht, wenn die Anlage das Denkmal erheblich beeinträchtigen würde.

Wie finde ich heraus, ob mein Haus ein Denkmal ist oder in einer Gesamtanlage liegt?

Einen ersten Anhaltspunkt finden Sie in DenkXweb, der Denkmaldatenbank des Landesamts für Denkmalpflege Hessen, in der für Frankfurt Einzeldenkmäler und Gesamtanlagen mit Straße verzeichnet sind. Verbindlich ist die Auskunft des Denkmalamts der Stadt, und vor einer Planung fragen wir dort nach, wenn der Eintrag nicht eindeutig ist.

Wer ist in Frankfurt für die Genehmigung zuständig?

Zuständig ist die untere Denkmalschutzbehörde, in Frankfurt das Denkmalamt beim Magistrat der Stadt. Den Antrag stellen Sie als Eigentümer oder Eigentümerin, und die Pläne, Ansichten und Datenblätter dafür bereiten wir vor.

Brauche ich neben der Denkmalgenehmigung auch eine Baugenehmigung?

Für eine Anlage auf dem Dach oder an der Fassade nicht, denn die Hessische Bauordnung stellt sie frei, ausgenommen auf Hochhäusern. Liegt das Haus in einem Gebiet mit Erhaltungssatzung, ist nach Angabe der Bauaufsicht Frankfurt zusätzlich eine Genehmigung nach § 172 BauGB nötig.

Mein Haus ist selbst kein Denkmal, steht aber in einer Gesamtanlage. Muss ich trotzdem einen Antrag stellen?

Ja, denn in einer Gesamtanlage steht das Ensemble aus Häusern, Dächern und Straßen als Ganzes unter Schutz. DenkXweb führt solche Häuser als Gesamtanlagenobjekte, und für eine Solaranlage auf ihnen gilt dieselbe Genehmigungspflicht wie für ein Einzeldenkmal.

Darf die Anlage auf einem Denkmal von der Straße aus zu sehen sein?

Ausgeschlossen ist das nicht, die Richtlinie bevorzugt aber Dachflächen, die man nicht sieht, oder eingerückte Teile des Daches. Genauer geprüft wird bei Häusern einer Gesamtanlage, die an bedeutenden Plätzen, Straßenzügen oder Sichtachsen das Ortsbild prägen.

Welche Module nimmt das Denkmalamt eher an?

Die Richtlinie nennt matte, farblich einheitliche Module samt Rahmen, deren Farbe an die Dachfläche angepasst ist. Dazu kommt eine flächige, geschlossene Anordnung mit Abstand zu den Dachkanten, und danach richten wir die Belegung im Antrag aus.

Hilft mir § 2 EEG, wenn das Denkmalamt Bedenken hat?

Der Paragraf gibt der Solaranlage in der Abwägung ein hohes Gewicht, weil erneuerbare Energien als vorrangiger Belang gelten sollen. Einen pauschalen Vorrang vor dem Denkmalschutz begründet er nach der hessischen Richtlinie aber nicht, entschieden wird für jedes Gebäude einzeln.

Bekomme ich für eine Solaranlage auf einem Denkmal den Klimabonus der Stadt?

Der Klimabonus fördert Solaranlagen auf Frankfurter Grundstücken mit 20 % der förderfähigen Kosten, und der Denkmalschutz steht nicht unter den Ausschlüssen, die die Stadt nennt. Entscheidend ist die Reihenfolge, denn mit der Maßnahme dürfen Sie erst nach der Zusage beginnen.

Gilt die Genehmigungspflicht auch für ein Balkonkraftwerk am denkmalgeschützten Haus?

Die Richtlinie spricht von jeder An- oder Aufbringung einer Solaranlage und nimmt kleine Geräte am Geländer nicht ausdrücklich aus. Fragen Sie deshalb vor dem Kauf beim Denkmalamt nach, bei einem Haus in einer Gesamtanlage genauso wie bei einem Einzeldenkmal.

Beratung am Küchentisch, auf dem Tisch ein Dachplan und ein Solarmodul als Muster
Unverbindlich, Antwort innerhalb eines Werktags

Ihre Solaranlage für Frankfurt am Main

Schreiben Sie kurz, um welches Haus und welches Dach es geht. Sie bekommen eine Ertragsrechnung und ein Angebot, das zu Ihrem Dach und Ihrem Verbrauch passt — Rückmeldung innerhalb eines Werktags.

Lieber schreiben?

kontakt@photovoltaik-frankfurt-am-main.de

Mit dem Absenden willigen Sie ein, dass wir Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage verwenden. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.