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Parkplatz mit Solardach über den Stellplätzen, darunter geparkte Autos
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Solarpflicht in Hessen: was für Wohnhäuser, Parkplätze und Dächer in Frankfurt gilt

Für private Wohnhäuser gibt es in Hessen und in Frankfurt am Main keine Solarpflicht. Das Land verlangt Solarmodule nur auf neuen Parkplätzen mit mehr als 50 Stellplätzen und auf Landesgebäuden.

oder per E-Mail: kontakt@photovoltaik-frankfurt-am-main.de

Nein, wer in Frankfurt am Main ein Wohnhaus besitzt, baut oder saniert, muss nach hessischem Recht keine Solaranlage installieren (Stand Oktober 2026). Das Hessische Energiegesetz (HEG) kennt nur zwei Pflichten, die beide keine privaten Häuser treffen. Nach § 12 HEG brauchen neue, offene Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen eine Photovoltaikanlage, und nach § 9a HEG stattet das Land seine eigenen Gebäude und Parkplätze aus.

Für Dächer kommt in Frankfurt die Freiraumsatzung hinzu. Sie verlangt auf neuen und energetisch sanierten Dächern bis 20° Neigung eine Begrünung und erlaubt ausdrücklich, Solarmodule damit zu kombinieren. Wer freiwillig baut, entscheidet über Größe und Zeitpunkt der Anlage selbst.

Gibt es in Hessen eine Solarpflicht für Wohnhäuser?

Nein, weder für neue noch für bestehende Wohnhäuser schreibt das Land Hessen eine Solaranlage vor. Auch eine Dachsanierung oder der Kauf eines Hauses löst keine Pflicht aus.

Das gilt ebenso für private Nichtwohngebäude, etwa eine Gewerbehalle oder ein Bürohaus. Die Begründung eines Gesetzentwurfs im Landtag (Drucksache 21/2390) fasst die geltende Lage zusammen, nach der das HEG nur landeseigene Gebäude und größere Parkplätze in fremdem Eigentum erfasst. Beschlossen hat der Hessische Landtag die beiden Pflichten am 16.11.2022, wirksam wurden sie mit Stichtagen ab dem 29.11.2023. Regeln anderer Bundesländer gelten für ein Haus in Frankfurt nicht.

Solarpflicht für Parkplätze nach § 12 HEG

Die Pflicht trifft den Bau neuer, offener Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen, die nicht dem Land gehören. Sie gilt für Vorhaben, deren Bauvorlagen nach dem 29.11.2023 eingegangen sind.

Punkt Regel Fundstelle
Wer Bauherr eines neuen, offenen Parkplatzes, der nicht dem Land gehört § 12 HEG
Schwelle mehr als 50 Stellplätze § 12 HEG
Stichtag Bauvorlagen nach dem 29.11.2023 eingegangen § 12 HEG
Mindestleistung 1,5 kW je geeignetem Stellplatz PVStellpV vom 14.12.2023
Ausnahme Parkplätze unmittelbar an öffentlichen Straßen § 12 Abs. 2 HEG
Befreiung unter anderem bei technischer Unmöglichkeit, städtebaulichen Gründen oder unbilliger Härte § 12 HEG
Erfüllung auch durch Dritte möglich § 12 HEG
Bußgeld bis 25.000 € § 12 Abs. 4 HEG

Quelle: Wortlaut von § 12 HEG und der Stellplatz-Photovoltaikverordnung laut den Textfassungen bei gesetze.co und umwelt-online; Schwelle bestätigt in Landtagsdrucksache 21/2390. Stand 10/2026.

Auf einem offenen Parkplatz gibt es kein Gebäudedach, und deshalb entsteht die Anlage in der Regel als Überdachung der Stellplätze. Wie wir ein solches Dach planen, steht im Ratgeber zum Solarcarport. Nach der Hessischen Bauordnung sind gebäudeunabhängige Solaranlagen nur bis 3 m Höhe und 9 m Länge baugenehmigungsfrei, und eine Überdachung für mehr als 50 Stellplätze ist deutlich länger.

In Frankfurt verlangt die Bauaufsicht für gebäudeunabhängige Solaranlagen eine Mitteilung oder einen Bauantrag. Für Betriebe, die neben dem Parkplatz auch ihre Hallen- oder Bürodächer belegen wollen, haben wir die Planung bei der Photovoltaik für Gewerbe beschrieben. Bis 100 kW Leistung hat eine solche Anlage Anspruch auf Einspeisevergütung, darüber muss der Strom direkt vermarktet werden (§ 21 Abs. 1 EEG).

Solarpflicht für Gebäude und Parkplätze des Landes

Nach § 9a HEG muss das Land Hessen seine eigenen Gebäude mit mehr als 50 m² Nutzfläche mit Photovoltaik ausstatten, im Bestand wie im Neubau. Für landeseigene Parkplätze liegt die Schwelle bei mehr als 35 Stellplätzen.

Die Fristen laufen laut § 9a HEG für Neubauten mit Baubeginn nach dem 29.11.2023 und für bestehende Gebäude ab dem 29.11.2024. Für private Eigentümer, Unternehmen und Vereine in Frankfurt hat dieser Paragraf keine Folgen, er bindet nur das Land selbst.

Wird die hessische Solarpflicht wieder abgeschafft?

Das ist offen. Die FDP-Fraktion hat am 17.06.2025 einen Gesetzentwurf eingebracht, der § 9a und § 12 HEG ersatzlos streichen soll (Landtagsdrucksache 21/2390).

Einen Beschluss des Landtags dazu kennen wir mit Stand Oktober 2026 nicht. Vor einem Parkplatzprojekt prüfen wir deshalb den geltenden Gesetzestext im hessischen Landesrecht, bevor wir die Anlage auslegen.

Was die Frankfurter Freiraumsatzung für Dächer verlangt

Eine Solaranlage verlangt die Satzung nicht, wohl aber eine Begrünung flacher Dächer, die sich mit Modulen kombinieren lässt.

Die Stadtverordnetenversammlung hat die „Gestaltungssatzung Freiraum und Klima“ am 30.03.2023 beschlossen, und sie gilt im gesamten Stadtgebiet. Dächer bis 20° Neigung sind bei Neubau oder Änderung vollständig zu begrünen, mit mindestens 12 cm Vegetationstragschicht und einer Filter- und Drainageschicht darunter (§ 6 Abs. 1). Für Carports, Garagen und Nebenbauten bis 20° Neigung genügen 8 cm (§ 5 Abs. 2).

Vorhaben Begrünung nach der Freiraumsatzung Solaranlage
Module auf ein bestehendes Dach setzen nicht erforderlich zulässig
Dach bis 20° energetisch sanieren erforderlich, mindestens 12 cm Substrat als Solar-Gründach zulässig
neues Dach bis 20° erforderlich, mindestens 12 cm Substrat als Solar-Gründach zulässig
neuer Carport, neue Garage bis 20° erforderlich, mindestens 8 cm Substrat Kombination zulässig
Dach mit mehr als 20° Neigung keine Pflicht nach § 6 zulässig

Quelle: Gestaltungssatzung Freiraum und Klima, beschlossen am 30.03.2023, §§ 5 und 6; FAQ Freiraumsatzung der Bauaufsicht Frankfurt, Stand 09/2025. Festsetzungen eines Bebauungsplans gehen der Satzung vor (§ 10).

Für einen Neubau kann zusätzlich ein Bebauungsplan eigene Festsetzungen enthalten, und welche Pläne für Ihr Grundstück gelten, zeigt das städtische Auskunftssystem planAS. Verstöße gegen die Freiraumsatzung kann die Stadt nach § 9 Abs. 2 mit einem Bußgeld bis 15.000 € ahnden. Wie Module und Begrünung auf einem flachen Dach zusammen geplant werden, zeigen wir bei der Photovoltaik auf dem Flachdach.

Für ein freiwillig gebautes Solar-Gründach zahlt die Stadt im Klimabonus 30 % der förderfähigen Kosten, für eine Solaranlage auf dem Dach 20 %. Pflichtmaßnahmen sind nach den Förderbedingungen der Stadt ausgeschlossen, und ob ein Teil Ihres Vorhabens als Pflicht gilt, klären wir vor dem Antrag. Wie der Antrag abläuft, steht im Ratgeber zum Klimabonus und anderen Förderungen in Frankfurt.

Was der Bund im Gebäudemodernisierungsgesetz plant

Auf Bundesebene ist das Gebäudeenergiegesetz durch Gesetz vom 23.07.2026 in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt worden, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226. Laut Fachpresse enthält es in § 106 eine Solarpflicht, die in Stufen ab 2027 greift.

Den genauen Wortlaut zeigt die amtliche Fassung erst, wenn die betreffenden Artikel zum 01.01.2027 in Kraft treten. Bis dahin stammen die Stufen aus einem Fachbeitrag und nicht aus dem Gesetzestext.

Ab Betroffen nach dem Fachbeitrag
01.01.2027 neue Nichtwohngebäude über 250 m² und neue öffentliche Nichtwohngebäude
2028 bestehende private Nichtwohngebäude über 500 m² bei einer Sanierung
01.01.2030 alle neuen Wohngebäude
nicht erfasst bestehende Wohngebäude

Quelle: Haufe, Fachbeitrag vom 06.08.2026 (Fachpresse, nicht der Gesetzestext); amtlicher Wortlaut im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226. Stand 10/2026.

Für ein bestehendes Wohnhaus in Frankfurt bliebe es danach bei der freien Entscheidung. Wer ab 2030 neu baut oder ein größeres Gewerbegebäude saniert, sollte den Wortlaut von § 106 GModG vor der Planung lesen, sobald er amtlich vorliegt.

Freiwillig bauen: was 2026 für den Zeitpunkt zählt

Ohne Pflicht entscheiden Sie selbst, wann und wie groß Sie bauen. Für den Zeitpunkt zählt vor allem, nach welchem EEG die Anlage vergütet wird.

Für Anlagen, die bis zum 31.12.2026 in Betrieb gehen, gilt die Einspeisevergütung nach dem EEG in der heutigen Fassung, bis 10 kWp mit 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung (Bundesnetzagentur). Laut Regierungsentwurf zum EEG 2027 (Stand Oktober 2026) sollen Neuanlagen ab dem 01.01.2027 keine Einspeisevergütung mehr erhalten, Anlagen mit früherer Inbetriebnahme behalten die bisherigen Regeln. Ob der Bundestag den Entwurf so beschließt, ist offen, und die Einzelheiten stehen im Ratgeber zur Einspeisevergütung 2026.

Eine Baugenehmigung brauchen Sie für Module auf dem Dach eines Wohnhauses in Hessen nicht, außer auf Hochhäusern. Steht das Haus unter Denkmalschutz oder in einer Gesamtanlage, kommt eine Genehmigung des Denkmalamts hinzu, die wir im Ratgeber zu Photovoltaik und Denkmalschutz erklären. Was eine Anlage auf Ihrem Dach mit Frankfurter Ertragswerten einbringt, rechnen wir im Ratgeber dazu, ob sich Photovoltaik lohnt, durch.

Dach mit älteren blauen Solarmodulen oben und neuen schwarzen Modulen darunter

Beispiel: neuer Firmenparkplatz mit 60 Stellplätzen

Ihre Frage zur Solarpflicht

Ob für Ihr Vorhaben eine Pflicht gilt, lässt sich mit wenigen Angaben klären, also Art des Gebäudes und Dachneigung, bei Parkplätzen dazu Zahl der Stellplätze und Datum der Bauvorlagen. Schicken Sie uns diese Angaben per Mail an kontakt@photovoltaik-frankfurt-am-main.de. Über das Formular geht es ebenso, und wir sagen Ihnen dann, welche Regeln für Ihr Dach oder Ihren Parkplatz in Frankfurt gelten.

Häufige Fragen

Muss ich in Hessen auf meinen Neubau eine Solaranlage setzen?

Nach hessischem Recht nicht, denn das Hessische Energiegesetz schreibt Solaranlagen nur für Landesgebäude und für neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen vor. Auf Bundesebene ist laut Fachpresse eine Pflicht für alle neuen Wohngebäude ab dem 01.01.2030 vorgesehen. Vor der Planung sehen wir außerdem nach, ob der Bebauungsplan für Ihr Grundstück eigene Vorgaben macht.

Gilt bei einer Dachsanierung in Frankfurt eine Solarpflicht?

Eine Solarpflicht gilt dabei nicht, weder nach Landesrecht noch nach der Freiraumsatzung der Stadt. Ist das Dach höchstens 20° geneigt und wird es energetisch saniert, verlangt die Freiraumsatzung allerdings eine Begrünung, die Sie mit Solarmodulen kombinieren dürfen.

Ab wie vielen Stellplätzen muss ein Parkplatz Solarmodule bekommen?

Die Pflicht nach § 12 HEG beginnt bei mehr als 50 Stellplätzen und betrifft neue, offene Parkplätze, die nicht dem Land gehören. Sie gilt, wenn die Bauvorlagen nach dem 29.11.2023 eingegangen sind, und laut Verordnung sind je geeignetem Stellplatz mindestens 1,5 kW vorzusehen.

Betrifft die Parkplatzpflicht auch Firmen und Märkte?

Ja, denn § 12 HEG erfasst gerade die Parkplätze, die nicht dem Land gehören, also auch die von Unternehmen, Märkten oder Praxen. Ausgenommen sind Parkplätze, die unmittelbar an öffentlichen Straßen liegen, und eine Befreiung ist etwa bei technischer Unmöglichkeit möglich.

Darf jemand anderes die Pflichtanlage auf meinem Parkplatz bauen und betreiben?

Ja, nach dem Wortlaut von § 12 HEG kann ein Dritter die Pflicht erfüllen, etwa ein Betreiber, der die Anlage über den Stellplätzen errichtet. Wer verantwortlich bleibt, wenn der Dritte ausfällt, sollte im Vertrag mit ihm geregelt sein.

Was droht, wenn auf einem Pflichtparkplatz keine Anlage gebaut wird?

Laut § 12 HEG kann ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis 25.000 € geahndet werden. Bevor es so weit kommt, lohnt die Frage nach einer Befreiung, die das Gesetz bei unbilliger Härte oder städtebaulichen Gründen vorsieht.

Muss ich nach der Freiraumsatzung begrünen, wenn ich nur Module auf mein Dach setze?

Nein, nach den Hinweisen der Bauaufsicht Frankfurt (Stand 09/2025) löst eine Solaranlage auf einem bestehenden Dach allein keine Begrünungspflicht aus. Anders ist es, wenn das Dach bis 20° Neigung neu gebaut oder energetisch saniert wird.

Bekomme ich für eine Pflichtanlage den Klimabonus der Stadt?

Pflichtmaßnahmen sind nach den Förderbedingungen der Stadt Frankfurt von der Förderung ausgeschlossen. Freiwillig gebaute Solaranlagen fördert der Klimabonus mit 20 %, Solar-Gründächer mit 30 % der förderfähigen Kosten, wenn der Antrag vor dem Beginn gestellt wird.

Wird die Solarpflicht in Hessen wieder abgeschafft?

Die FDP-Fraktion hat am 17.06.2025 einen Gesetzentwurf eingebracht, der beide Paragrafen ersatzlos streichen soll (Landtagsdrucksache 21/2390). Ob der Landtag darüber entschieden hat, war mit Stand Oktober 2026 nicht belegt, und vor einem Parkplatzprojekt sehen wir deshalb in den geltenden Gesetzestext.

Plant der Bund eine Solarpflicht für bestehende Wohnhäuser?

Laut Fachpresse sind bestehende Wohngebäude von der geplanten Pflicht im Gebäudemodernisierungsgesetz nicht erfasst. Vorgesehen sind dort Stufen für neue Nichtwohngebäude ab 2027, für sanierte private Nichtwohngebäude ab 2028 und für neue Wohngebäude ab 2030.

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