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Photovoltaik Förderung in Frankfurt: Klimabonus, Kredite und Steuern

Für Solaranlagen in Frankfurt am Main gibt es einen Zuschuss der Stadt, Kredite von Bund und Land und Steuervorteile. Der Klimabonus übernimmt 20 % der förderfähigen Kosten.

oder per E-Mail: kontakt@photovoltaik-frankfurt-am-main.de

Wer in Frankfurt eine neue Solaranlage baut, bekommt vom Klimabonus der Stadt 20 % der förderfähigen Kosten, auf einem begrünten Dach mit Modulen sogar 30 %. Dazu kommen der Kredit 270 der KfW, das PV-Anlagen-Darlehen der WIBank und 0 % Umsatzsteuer auf Module, Speicher und Montage bis 30 kWp. Klimabonus, KfW und WIBank verlangen den Antrag, bevor die Arbeit beginnt, und deshalb unterschreiben Sie den Auftrag am sichersten erst nach der Zusage.

Die Sätze und Bedingungen haben wir am 12.10.2026 auf den Seiten der Stadt, der KfW und der WIBank nachgelesen. Weil sich Förderbedingungen ändern können, prüfen wir den Stand vor jedem Antrag noch einmal.

Welche Förderung gibt es für eine Solaranlage in Frankfurt?

In Frankfurt greifen ein Zuschuss, zwei Kreditprogramme und zwei Steuerregeln, und sie lassen sich kombinieren. Als Zuschuss zahlt nur der Klimabonus Geld aus, die Kredite verteilen die Zahlung über mehrere Jahre.

Programm Art Was gefördert wird Wann beantragen
Klimabonus der Stadt Frankfurt Zuschuss, 20 % (Solar-Gründach 30 %) Solaranlagen, dazu Speicher und Ladesäulen mit neuer Anlage, Erweiterungen online, vor Beginn der Maßnahme
KfW-Kredit 270 Kredit bis 100 % der Investition PV-Anlagen und Batteriespeicher, Privatpersonen mit Einspeisung bei der Hausbank, vor dem Vertrag
WIBank PV-Anlagen-Darlehen Darlehen 10.000 bis 50.000 €, 3,60 % (Stand 01.10.2026) erste PV-Anlage bis 20 kW, Speicher mit neuer Anlage, selbst genutztes Wohneigentum im Kundenportal, vor Beginn der Installation
Nullsteuersatz 0 % Umsatzsteuer Module, wesentliche Komponenten, Speicher, Installation kein Antrag
Einkommensteuer steuerfreie Einnahmen Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit kein Antrag

Der Klimabonus der Stadt Frankfurt

Der Klimabonus ist ein Zuschuss der Stadt für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen auf Frankfurter Grundstücken. Für Solaranlagen zahlt er 20 % der förderfähigen Kosten, für Solar-Gründächer 30 %.

Maßnahme Fördersatz oder Grenze
Solaranlage 20 % der förderfähigen Kosten
Solar-Gründach 30 % der förderfähigen Kosten
Batteriespeicher 20 %, nur zusammen mit einer neuen Solaranlage
Ladesäule oder Wallbox 20 %, nur zusammen mit einer neuen Solaranlage
Erweiterung einer bestehenden Anlage förderfähig
Gemeinschaftsprojekt 5 Prozentpunkte zusätzlich
Höchstbetrag Klimaschutz 50.000 € je Gebäude
Höchstbetrag mit Klimaanpassung 100.000 € je Gebäude

Die Werte stehen auf der Klimabonus-Seite der Stadt Frankfurt, abgerufen am 12.10.2026. Grundlage ist die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main, eine Erweiterung des Programms „Frankfurt frischt auf“. Für das Programm stehen 21 Millionen Euro bereit, und es läuft nach Angabe der Stadt voraussichtlich bis mindestens Ende 2026.

Für Speicher und Ladepunkt zählt, dass sie mit einer neuen Anlage kommen, so beschreibt es die Stadt. Wer Anlage, Speicher und Wallbox plant, beantragt sie deshalb zusammen, und Hinweise zur Auslegung stehen auf den Seiten zur Photovoltaik mit Speicher und zur Wallbox mit Photovoltaik. Ausdrücklich förderfähig ist auch die Erweiterung einer bestehenden Anlage, und den Ablauf dafür zeigt die Seite PV-Anlage erweitern.

Den höheren Satz für das Solar-Gründach gibt es für Module auf einem begrünten Flachdach, die Frankfurter Freiraumsatzung lässt diese Kombination ausdrücklich zu. Wie Substrat und Aufständerung zusammenpassen, beschreibt die Seite zur Photovoltaik auf dem Flachdach. Für Balkonkraftwerke sind die Mittel des Klimabonus seit dem 03.06.2025 ausgeschöpft, mehr dazu im Ratgeber zum Balkonkraftwerk in Frankfurt.

Wer den Klimabonus bekommt und was ausgeschlossen ist

Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Organisationen und Gemeinschaften mit Maßnahmen auf Frankfurter Grundstücken. Ausgeschlossen sind Pflichtmaßnahmen, bereits begonnene Vorhaben und Investitionen, die zu einer Mieterhöhung führen.

Für Vermieter ist der letzte Punkt wichtig, denn die geförderte Anlage darf nicht in eine Mieterhöhung einfließen. Eine landesweite Solarpflicht für private Wohnhäuser gibt es in Hessen nicht, das Hessische Energiegesetz verlangt Solaranlagen nur auf Landesgebäuden und neuen Parkplätzen mit mehr als 50 Stellplätzen. Die Einzelheiten dazu stehen im Ratgeber zur Solarpflicht in Hessen.

Wer selbst montiert, bekommt nach den Antworten der Stadt auf häufige Fragen nur das Material gefördert, die eigene Arbeitszeit zählt nicht. Ob Ihr Dach sich eignet, können Sie vorab im Solarkataster Hessen nachsehen, auf das die Stadt selbst verweist. Für Mehrfamilienhäuser und Eigentümergemeinschaften lohnt der Blick auf den Bonus für Gemeinschaftsprojekte, den die Seite zur Photovoltaik im Mehrfamilienhaus erklärt.

Begrünter Innenhof eines Mehrfamilienhauses, oben eine Dachfläche mit Solarmodulen

Erst die Zusage, dann der Auftrag

Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Zusage der Stadt vorliegt, und das vereinfachte Verfahren steht zurzeit nicht zur Verfügung. In dieser Reihenfolge laufen Antrag und Bau ab:

  1. Sie holen ein schriftliches Angebot ein, damit Sie wissen, welche Kosten Sie beantragen.
  2. Den Klimabonus beantragen Sie online nach einer Registrierung per E-Mail, denn Anträge per Mail oder Post bearbeitet die Stadt nicht.
  3. Wer finanzieren will, stellt parallel den Antrag bei der WIBank im Kundenportal oder bei der Hausbank für den KfW-Kredit.
  4. Erst wenn die Zusagen vorliegen, unterschreiben Sie den Auftrag und wir beginnen mit der Montage.
  5. Nach der Inbetriebnahme melden wir die Anlage beim Netzbetreiber fertig und tragen sie im Marktstammdatenregister ein.
  6. Einige Zeit nach dem Zuwendungsbescheid schickt die Stadt per Mail den Link zum Verwendungsnachweis, und nach dessen Prüfung zahlt sie aus.

Weil der Zuschuss erst am Ende fließt, legen Sie ihn bis zur Auszahlung selbst aus oder finanzieren ihn mit. Für Fragen zum Antrag ist das Klimareferat der Stadt zuständig, und die Förderrichtlinie, das Merkblatt in Version 3.1 und die Fachbetriebsliste stehen auf der Seite der Stadt.

KfW-Kredit 270 für Solaranlagen

Das PV-Anlagen-Darlehen der WIBank

Das Land Hessen fördert über die WIBank die erste Solaranlage auf einem selbst genutzten Wohnhaus mit einem verbilligten Darlehen. Der Zins lag am 01.10.2026 bei 3,60 % nominal, weil das Land 1,50 % auf den Grundzins von 5,10 % zuschießt.

Das Darlehen beträgt 10.000 bis 50.000 € und höchstens 90 % der Investition, mindestens 10 % bringen Sie als liquides Eigenkapital mit. Laufzeit und Zinsbindung betragen 10 Jahre, getilgt wird in Raten. Gefördert werden Kauf und Installation der ersten PV-Anlage bis 20 kW samt Netzanschluss, ein Speicher zusammen mit der neuen Anlage und die Steuer- und Regeltechnik.

Antragsberechtigt sind nur Privatpersonen, die ihr Haus ausschließlich selbst bewohnen, bei Vermietung oder als GbR gibt es das Darlehen nicht. Den Antrag stellen Sie im Kundenportal der WIBank, und zwar vor Beginn der Installation. Die Anlage muss ein Fachbetrieb abnehmen, und das Geld rufen Sie innerhalb von 12 Monaten ab, verlängerbar auf 24 Monate.

Gründerzeitvilla mit Schieferdach und Erkern, auf der Gartenseite Solarmodule

Steuern: 0 % Umsatzsteuer und steuerfreie Einnahmen

Der Bund fördert Solaranlagen über zwei Steuerregeln, für die Sie keinen Antrag brauchen. Auf Lieferung und Installation von Modulen, wesentlichen Komponenten und Speichern fällt 0 % Umsatzsteuer an (§ 12 Abs. 3 UStG).

Die Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die Anlage laut Marktstammdatenregister höchstens 30 kWp hat. Die Einnahmen aus Einspeisung und Eigenverbrauch sind bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit steuerfrei, höchstens 100 kWp je Person (§ 3 Nr. 72 EStG). Eine Wallbox fällt nach der Verbraucherzentrale NRW nicht unter den Nullsteuersatz, und weitere Fragen beantwortet der Ratgeber Photovoltaik Steuer.

Beispiel: Klimabonus und WIBank-Darlehen zusammen

Beispiel. Ein selbst bewohntes Reihenhaus in Frankfurt mit 3.500 kWh Verbrauch im Jahr bekommt 5 kWp auf das Süddach und einen Speicher mit 5 kWh. Gerechnet wird mit den Mittelwerten der Verbraucherzentrale aus der Auswertung vom 28.08.2026.

Posten Betrag Grundlage
Solaranlage mit 5 kWp 10.450 € 2.090 € je kWp
Speicher mit 5 kWh 2.550 € 510 € je kWh
Investition zusammen 13.000 € 0 % Umsatzsteuer
Klimabonus auf die Anlage 2.090 € 20 % der Kosten
Klimabonus auf den Speicher 510 € 20 %, weil er mit der neuen Anlage kommt
WIBank-Darlehen 10.400 € Investition minus Klimabonus

Das Darlehen über 10.400 € liegt über der Untergrenze der WIBank von 10.000 €, und weil Darlehen und Zuschuss zusammen genau die Investition ergeben, ist nichts doppelt finanziert. Die beiden Zuschussbeträge legt der Eigentümer aus eigenen Mitteln aus, bis die Stadt nach dem Verwendungsnachweis zahlt. Damit erfüllt er zugleich die Vorgabe der WIBank, mindestens 10 % Eigenkapital mitzubringen, hier 1.300 €.

Der Speicher liegt mit 5 kWh innerhalb der Faustregel der HTW Berlin von höchstens 1,5 kWh je 1.000 kWh Jahresverbrauch. Was eine größere Anlage kostet, steht im Ratgeber Photovoltaik Kosten, und wie Sie ein Angebot vor dem Antrag prüfen, im Ratgeber Photovoltaik Angebot prüfen.

Unabhängige Beratung vor dem Antrag

Wer sich vor dem Antrag neutral beraten lassen will, hat in Frankfurt mehrere Anlaufstellen. Die Stadt nennt selbst die Energieberatung der Verbraucherzentrale Hessen und den Energiepunkt FrankfurtRheinMain.

Der Energiepunkt bietet kostenfreie Einzelberatungen von 30 bis 90 Minuten an. Die Verbraucherzentrale kommt für eine Beratung zur Sonnenenergie ins Haus, für 40 € je Termin und für einkommensschwache Haushalte kostenlos. Die Fördermittelberatung der Landesenergieagentur LEA ist ebenfalls kostenfrei.

Förderung und Angebot aus einer Planung

Am einfachsten wird der Antrag, wenn das Angebot schon nach Posten getrennt ist, die die Stadt fördert. Wir schreiben Anlage, Speicher und Wallbox deshalb getrennt ins Angebot und sagen Ihnen, welche Unterlagen der Klimabonus braucht. Die Erstberatung dazu ist kostenlos, Ihre Fragen schicken Sie per Mail an kontakt@photovoltaik-frankfurt-am-main.de. Ihr Dach und Ihren Verbrauch können Sie uns auch über das Formular schicken.

Häufige Fragen

Welche Förderung bekomme ich in Frankfurt für eine Solaranlage?

Die Stadt zahlt über den Klimabonus 20 % der förderfähigen Kosten, für Solar-Gründächer 30 %. Finanzieren können Sie den Rest über den KfW-Kredit 270 oder, wenn Sie im eigenen Haus wohnen, über das PV-Anlagen-Darlehen der WIBank. Dazu kommen 0 % Umsatzsteuer und steuerfreie Einnahmen bis 30 kWp.

Wie hoch ist der Klimabonus für Photovoltaik höchstens?

Für alle Klimaschutzmaßnahmen an einem Gebäude zusammen zahlt die Stadt höchstens 50.000 €, dazu gehören Solaranlage, Speicher und Ladepunkt. Mit Maßnahmen zur Klimaanpassung wie einer Begrünung sind je Gebäude bis 100.000 € möglich.

Fördert die Stadt auch meinen Batteriespeicher?

Ja, wenn der Speicher zusammen mit einer neuen Solaranlage kommt, fördert die Stadt ihn ebenfalls mit 20 % der förderfähigen Kosten. Dasselbe gilt für eine Ladesäule oder Wallbox, die mit der neuen Anlage gebaut wird.

Darf ich den Auftrag schon vor der Zusage unterschreiben?

Damit riskieren Sie den Zuschuss, denn bereits begonnene Maßnahmen fördert die Stadt nicht, und das vereinfachte Verfahren steht zurzeit nicht zur Verfügung. Sicher sind Sie, wenn Sie erst nach der Zusage unterschreiben, und bei KfW und WIBank gilt dieselbe Reihenfolge.

Wann wird der Klimabonus ausgezahlt?

Ausgezahlt wird nach der Prüfung Ihrer Abschlussunterlagen, dem Verwendungsnachweis. Den Link dafür schickt die Stadt einige Zeit nach dem Zuwendungsbescheid per Mail, und bis zur Auszahlung legen Sie den Betrag selbst aus.

Kann ich Klimabonus und Kredit gleichzeitig nutzen?

Ja, der Klimabonus ist nach Angabe der Stadt mit anderen Förderprogrammen kombinierbar. Die WIBank erlaubt die Kombination ebenfalls, schließt aber eine Überfinanzierung aus, sodass Darlehen und Zuschuss zusammen die Kosten nicht übersteigen dürfen.

Wer bekommt das PV-Anlagen-Darlehen der WIBank?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die ihre Wohnimmobilie in Hessen ausschließlich selbst nutzen, und gefördert wird die erste PV-Anlage bis 20 kW. Wer ganz oder teilweise vermietet oder als GbR baut, bekommt das Darlehen nicht.

Für wen passt der KfW-Kredit 270?

Der Kredit passt, wenn Sie die Anlage ganz finanzieren wollen und einen Teil des Stroms einspeisen, denn nur dann sind Privatpersonen antragsberechtigt. Der Zins richtet sich nach Ihrer Bonität und begann für die Variante PV-Aufdach bei Konditionen ab 09.10.2026 bei 4,45 % effektiv.

Bekomme ich als Vermieter auch den Klimabonus?

Ja, antragsberechtigt sind alle Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und Gemeinschaften mit Maßnahmen auf Frankfurter Grundstücken. Die geförderte Investition darf aber nicht zu einer Mieterhöhung führen.

Gibt es mehr Förderung, wenn wir als Hausgemeinschaft bauen?

Für Gemeinschaftsprojekte legt die Stadt fünf Prozentpunkte auf den Fördersatz drauf. Wie eine Eigentümergemeinschaft oder ein Mehrfamilienhaus eine gemeinsame Anlage plant, klären wir mit Ihnen vor dem Antrag.

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