Für die Häuser im Westen kommen drei technische Lösungen in Frage, je nachdem ob das Dach frei belegt werden kann, im Denkmal liegt oder einer Firma gehört.
Satteldach am Einfamilienhaus
Ein Satteldach nach Süden mit 35 Grad Neigung kommt in Frankfurt nach PVGIS auf 1.080 kWh je kWp im Jahr. Zeigen die Dachseiten nach Osten und Westen, belegen wir beide, und weil sich die Erzeugung dann auf Morgen und Nachmittag verteilt, steigt nach dem Fraunhofer ISE das Potenzial für Eigenverbrauch. Für eine Fläche mit 15 Grad nach Osten rechnet PVGIS mit 905 kWh je kWp, nach Westen mit 894 kWh.
Für den Speicher gilt die Faustregel der HTW Berlin, höchstens 1,5 kWh je 1.000 kWh Jahresverbrauch und je kWp. Wer ein E-Auto lädt, kann eine Wallbox mit Photovoltaik gleich mitplanen, denn jede Ladeeinrichtung muss dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitgeteilt werden (§ 19 Abs. 2 NAV).
Klinkerhaus in einer geschützten Siedlung
Auf einem denkmalgeschützten Haus planen wir matte Module mit Rahmen in derselben Farbe, die als geschlossenes Feld mit Abstand zu First, Traufe und Ortgang liegen. Die Richtlinie des Landes nennt als ersten Lösungsweg, ein Nebengebäude zu prüfen, etwa eine Garage. Steht die Anlage dagegen auf einem eigenen Gestell im Garten, gilt sie als gebäudeunabhängig, und dafür verlangt die Bauaufsicht Frankfurt eine Mitteilung oder einen Bauantrag. Wie das bei einem Stellplatz aussieht, erklärt der Ratgeber Photovoltaik auf dem Carport.
Hallendach und Gewerbe rund um den Industriepark
Für Firmen im Westen rechnen wir anders als für Wohnhäuser, denn auf einem reinen Gewerbedach gilt der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG nicht. Die Preise verstehen sich dort netto zuzüglich Umsatzsteuer. Für Anlagen über 100 kW gibt es keine Einspeisevergütung, der Strom wird dann direkt vermarktet (§ 21 Abs. 1 EEG). Wie wir solche Projekte planen, beschreiben wir unter Photovoltaik für Gewerbe.