Flache Dächer in den Siedlungen: Ertrag, Begrünung, Brandwand
Ob Ihr Haus ein flaches oder ein geneigtes Dach hat, entscheidet über die Montage, den Ertrag und darüber, ob die Freiraumsatzung der Stadt eine Rolle spielt. Die Dachform belegt das Verzeichnis nicht für jede Hauszeile, deshalb sehen wir sie uns auf Ihren Fotos und beim Termin am Haus an.
Ertrag je Dachform und Ausrichtung
Auf einem flachen Dach liefern Module, die mit 10° nach Süden aufgestellt sind, in Frankfurt 988 kWh je kWp im Jahr. Eine Ost-West-Belegung mit derselben Neigung bringt rund 8 % weniger, verteilt den Strom dafür stärker auf Morgen und Nachmittag. In einer Gesamtanlage spricht für Ost-West außerdem, dass die Module niedriger bleiben und von der Straße weniger auffallen.
| Dach und Ausrichtung |
Ertrag je kWp und Jahr |
| Steildach nach Süden, 35° Neigung |
1.080 kWh |
| Flachdach, Module 10° nach Süden |
988 kWh |
| Flachdach, Module 10° nach Ost und West |
rund 906 kWh |
| Dachfläche nach Osten, 15° |
905 kWh |
| Dachfläche nach Westen, 15° |
894 kWh |
Werte aus PVGIS, dem Rechner der EU-Kommission, für einen Standort in Frankfurt mit 14 % Systemverlusten, abgefragt am 12.10.2026; der Ost-West-Wert ist eine eigene Rechnung aus PVGIS-Daten.
Begrünung nur bei Arbeiten am Dach
Die Freiraumsatzung verlangt für Dächer bis 20° Neigung eine Begrünung mit mindestens 12 cm Vegetationsschicht, sobald ein Dach neu gebaut oder geändert wird. Kommen nur Module auf ein bestehendes Dach, ist nach den Antworten der Bauaufsicht vom September 2025 keine Begrünung nötig. Lassen Sie das Dach vorher energetisch sanieren, wird die Begrünung dagegen Pflicht. Steht der Denkmalschutz einer Begrünung entgegen, verlangt die Satzung stattdessen eine Ersatzbegrünung (§ 11).
Wer ohnehin begrünt, kann Substrat und Module verbinden. Für ein solches Solar-Gründach zahlt die Stadt über den Klimabonus 30 % der förderfähigen Kosten. Wie die Montage aussieht, steht auf der Seite zur Photovoltaik auf dem Flachdach.
Abstand zur Brandwand zwischen zwei Häusern
Bei Reihenhäusern stellt sich die Frage, wie nah die Module an die Trennwand zum Nachbarhaus rücken dürfen. Für Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2, also bis 7 m Höhe mit höchstens zwei Nutzungseinheiten und zusammen höchstens 400 m², verlangt § 35 Abs. 5 HBO keinen Abstand. Ein zweigeschossiges Reihenhaus mit einer Wohnung fällt in der Regel in diese Klasse.
Bei den mehrgeschossigen Laubenganghäusern sieht es anders aus, sofern dort Brandwände über das Dach laufen. Dann gelten 0,50 m Abstand, wenn die Module höchstens 0,30 m über der Dachhaut liegen, und 1,25 m bei höher aufgeständerten Reihen. Die Abstände messen wir von der Außenkante der Module bis zur Innenseite der Brandwand, so wie es der Leitfaden des Landes vorgibt.