Reihen- und Doppelhaus: Abstand zur Brandwand
Auf vielen Reihen- und Doppelhäusern dürfen die Module in Hessen bis an die Brandwand zum Nachbarn reichen. Nach § 35 Abs. 5 HBO in der Fassung vom Oktober 2025 braucht es auf Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 keinen Abstand.
Zur Gebäudeklasse 2 gehören Gebäude bis 7 m Höhe mit höchstens zwei Nutzungseinheiten und zusammen nicht mehr als 400 m² Grundfläche. Gemessen wird die Höhe bis zur Oberkante des Rohfußbodens im obersten Geschoss mit Aufenthaltsraum. Bei einem Haus mit drei Geschossen und ausgebautem Dach kann dieser Fußboden über 7 m liegen.
| Fall |
Abstand der Module zur Brandwand |
| Gebäude der Gebäudeklasse 1 oder 2 |
kein Abstand |
| Brandwand überragt die Anlage um mindestens 0,30 m |
kein Abstand |
| Module höchstens 0,30 m über der Dachhaut oder dachintegriert |
0,50 m |
| alle übrigen Fälle, vor allem höher aufgeständerte Module |
1,25 m |
Gemessen von der Außenseite der Module bis zur Innenseite der eigenen Brandwand. Quelle: § 35 Abs. 5 HBO, Leitfaden Solaranlagen des Landes Hessen, Stand November 2025.
Nichtbrennbare Module, für die es ebenfalls keinen Abstand bräuchte, gibt es laut Leitfaden derzeit nicht am Markt. Abweichungen sind im Einzelfall mit einem Antrag nach § 73 HBO bei der unteren Bauaufsicht möglich. Stehen mehrere Häuser auf einem Grundstück einer Eigentümergemeinschaft, gelten die Abstände nur dort, wo Brandwände gefordert wurden, was meist aus der Baugenehmigung hervorgeht.
In Frankfurt ist fast die Hälfte der 79.063 Wohngebäude ein Ein- oder Zweifamilienhaus (49,2 %, Stand 2020). Im Frankfurter Norden liegt der Anteil in Frankfurter Berg, Nieder-Erlenbach und Harheim über 80 %.