Die Stadt fördert eine neue Solaranlage auf dem Mehrfamilienhaus mit 20 % der förderfähigen Kosten, und für Gemeinschaftsprojekte kommen fünf Prozentpunkte hinzu. Antragsberechtigt sind ausdrücklich auch Gemeinschaften.
Ob eine Eigentümergemeinschaft als Gemeinschaftsprojekt im Sinne des Bonus zählt, sagt die Stadt nicht ausdrücklich, deshalb fragen wir das vor dem Antrag nach. Speicher und Ladepunkte in der Tiefgarage fördert die Stadt ebenfalls mit 20 %, wenn sie zusammen mit einer neuen Solaranlage gebaut werden. Für Klimaschutz gibt es insgesamt höchstens 50.000 € je Gebäude.
Vermieter sollten eine Bedingung kennen, denn die geförderte Investition darf nicht zu einer Mieterhöhung führen. Weil erst nach der Zusage begonnen werden darf, steht der Antrag in einer Gemeinschaft zwischen Beschluss und Auftrag, und Einzelheiten zum Verfahren stehen im Ratgeber zu Klimabonus und weiteren Förderprogrammen.
Das PV-Anlagen-Darlehen der WIBank gilt nur für ausschließlich selbst genutztes Wohneigentum. Für ein vermietetes Haus kommt eher der KfW-Kredit 270 in Frage, den Privatpersonen nutzen können, wenn sie einen Teil des Stroms einspeisen oder verkaufen. Für Ladepunkte an Stellplätzen zahlt außerdem das Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ bis zu 1.500 € je Stellplatz mit Wallbox, Eigentümergemeinschaften können es bis zum 10.11.2026 beantragen (Bundesverkehrsministerium, Stand 15.04.2026). Wie Ladepunkte mit Solarstrom laden, beschreibt die Seite zur Wallbox mit Photovoltaik.