Umsatzsteuer: 0 % beim Kauf der Anlage
Lieferung und Installation von Modulen, wesentlichen Komponenten und Speichern werden mit 0 % Umsatzsteuer berechnet, wenn die Anlage auf oder in der Nähe einer Wohnung steht. Bei einer Bruttoleistung bis 30 kWp laut Marktstammdatenregister gilt diese Voraussetzung als erfüllt.
So steht es in § 12 Abs. 3 UStG. Begünstigt sind Anlagen „auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden“. Die 30 kWp begründen dabei nur eine Vermutung. Auch eine größere Anlage auf einem Mehrfamilienhaus kann mit 0 % abgerechnet werden, nur muss die Lage dann im Zweifel belegt werden.
Für private Anlagen bis 30 kWp ist der Bruttopreis gleich dem Nettopreis, und eine Vorsteuer, die man sich vom Finanzamt zurückholen müsste, fällt beim Kauf nicht an. Welche Komponenten im Einzelnen als wesentlich gelten, regeln die BMF-Schreiben vom 27.02.2023 und vom 30.11.2023.
| Position im Angebot |
Umsatzsteuer |
Grundlage |
| Module und die für den Betrieb wesentlichen Komponenten |
0 % |
§ 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG, Liste der Komponenten im BMF-Schreiben vom 27.02.2023 |
| Batteriespeicher, auch nachgerüstet |
0 % |
§ 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG nennt die Speicher ausdrücklich |
| Montage und Installation |
0 % |
§ 12 Abs. 3 Nr. 4 UStG |
| Wallbox |
nicht begünstigt, laut photovoltaik.info 19 % |
Verbraucherzentrale NRW, photovoltaik.info (Stand 24.11.2025) |
| Anlage auf einem reinen Gewerbedach |
netto zuzüglich Umsatzsteuer |
§ 12 Abs. 3 UStG |
Wir rechnen die Anlage für ein Wohnhaus deshalb ohne Umsatzsteuer ab und führen die Wallbox mit eigenem Steuersatz getrennt auf. Woran Sie das in einem fremden Angebot erkennen, zeigt die Liste unter Photovoltaik-Angebot prüfen. Für einen Speicher, der an eine bestehende Anlage kommt, gilt der Nullsteuersatz ebenso, mehr dazu unter Stromspeicher nachrüsten.