Welche Technik passt, hängt im Ortsbezirk 2 vor allem davon ab, ob das Dach flach oder geneigt ist und ob mehrere Wohnungen den Strom nutzen sollen.
Flachdach mit Aufständerung und Gründach
Auf flachen Dächern stellen wir die Module auf Gestelle, die mit Ballast statt mit Bohrungen gehalten werden, wenn die Statik das zulässt. Kommt nur die Solaranlage auf ein bestehendes Dach, verlangt die Frankfurter Freiraumsatzung keine Begrünung (FAQ der Bauaufsicht, Stand 09/2025). Wird das Dach dagegen energetisch saniert, muss es bei bis zu 20 Grad Neigung mit mindestens 12 cm Substrat begrünt werden, und Module dürfen darüber stehen.
Damit ohne Befreiung gebaut werden kann, nennt die städtische Leitlinie für Solaranlagen auf Gründächern etwa 35 cm zwischen Substrat und Modulunterkante. Die Anlage soll die Attika um höchstens 30 cm überragen, und zum Dachrand empfiehlt die Leitlinie 1,50 bis 2,00 m Abstand. Ballast, Ost-West-Gestelle und das Solar-Gründach behandeln wir ausführlich unter Photovoltaik auf dem Flachdach.
Satteldach auf Zeilenbauten
Auf einem Satteldach liegen die Module parallel zur Dachfläche, und bei Zeilenbauten wie in der Postsiedlung zählt der Abstand zur Brandwand. Ohne Abstand dürfen sie nur auf Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 liegen, also bis 7 m Höhe mit höchstens zwei Nutzungseinheiten (§ 35 Abs. 5 HBO). Auf größeren Häusern sind es 0,50 m, wenn die Anlage höchstens 0,30 m über der Dachhaut liegt, und sonst 1,25 m.
Strom für mehrere Wohnungen
Soll der Strom vom Dach in die Wohnungen gehen, gibt es zwei Wege. Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG teilen die Bewohner den Strom nach einem vereinbarten Schlüssel, und den übrigen Bedarf kaufen sie weiter bei ihrem Lieferanten. Beim Mieterstrom übernimmt der Betreiber dagegen die volle Versorgung und bekommt dafür einen Zuschlag, der für Anlagen bis 10 kW ab dem 01.08.2026 bei 2,51 ct/kWh liegt.