Zähler, Smart Meter und die 60-Prozent-Grenze
Für die Solaranlage setzt der Messstellenbetreiber einen neuen Zähler, und bei mehr als 7 kW Leistung ist ein intelligentes Messsystem Pflicht (§ 29 MsbG). Bis Smart Meter und Steuerbox eingebaut und erfolgreich getestet sind, dürfen neue Anlagen unter 25 kW höchstens 60 % ihrer Leistung einspeisen (§ 9 Abs. 2 EEG).
In Frankfurt ist die NRM grundzuständiger Messstellenbetreiber, und den Einbau übernimmt in ihrem Auftrag die Mainova ServiceDienste. Die Kosten für den Anlagenbetreiber stehen im Preisblatt der NRM, und das Gesetz setzt ihnen eine Obergrenze.
| Leistung der Anlage |
Messung |
Kosten für Sie im Jahr laut NRM-Preisblatt |
| bis 7 kW |
moderne Messeinrichtung, intelligentes Messsystem auf Wunsch |
25 €, mit intelligentem Messsystem 30 € |
| über 7 bis 15 kW |
intelligentes Messsystem und Steuerbox |
50 € plus 50 € für die Steuerbox |
| über 15 bis 25 kW |
intelligentes Messsystem und Steuerbox |
110 € plus 50 € für die Steuerbox |
Die Beträge sind Bruttopreise aus dem Preisblatt der NRM, gültig ab 01.01.2026. Nach § 30 MsbG darf der Anteil des Anschlussnutzers bei Anlagen über 7 bis 15 kW höchstens 50 € im Jahr betragen.
Ab dem Jahr nach dem Einbau des intelligenten Messsystems gibt es für Zeiten mit negativen Börsenpreisen keine Vergütung (§ 51 EEG). Diese Zeiten werden zur Hälfte an das Ende des Vergütungszeitraums angehängt (§ 51a EEG), und beide Regeln stammen aus dem Solarspitzengesetz, das seit dem 25.02.2025 für neue Anlagen gilt.
Eine Wallbox, die mit der Anlage kommt, zeigen wir dem Netzbetreiber vor ihrer Inbetriebnahme an. Liegt ihre Leistung über 12 kVA, muss er vorher zustimmen (§ 19 Abs. 2 NAV), und mehr dazu steht auf der Seite Wallbox mit Solarstrom.