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Photovoltaik anmelden: vom Netzbetreiber bis zum Marktstammdatenregister

Eine Solaranlage in Frankfurt am Main wird zuerst beim Netzbetreiber angemeldet, meist bei der NRM. Nach der Inbetriebnahme bleibt ein Monat für den Eintrag im Marktstammdatenregister.

oder per E-Mail: kontakt@photovoltaik-frankfurt-am-main.de

Eine Solaranlage wird in einer festen Reihenfolge angemeldet. Zuerst stellt der Fachbetrieb beim Netzbetreiber den Antrag auf Netzanschluss, in Frankfurt am Main meist bei der NRM Netzdienste Rhein-Main und im Westen der Stadt oft bei der Syna. Nach Zusage und Zählertausch geht die Anlage in Betrieb, und ab diesem Tag bleibt ein Monat für den Eintrag im Marktstammdatenregister (§ 5 Abs. 5 MaStRV).

Für Sie als Eigentümer bleiben dabei wenige Aufgaben: die Vollmacht für den Fachbetrieb, Ihre Bankverbindung für die Vergütung und die Entscheidung, ob Sie den Strom teilweise oder ganz einspeisen. Den Rest erledigen wir, vom Antrag im Netzportal über die Inbetriebnahme bis zur Fertigmeldung, und Sie bekommen jede Bestätigung in Kopie.

Die Anmeldung in neun Schritten

Bei der NRM führt der Weg in neun Schritten vom Antrag im Netzportal bis zum Begrüßungsschreiben, mit dem die Vergütung beginnt. Andere Netzbetreiber gehen ähnlich vor, weil das Verfahren für Anlagen bis 30 kW im Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt ist.

Schritt Was passiert Wer Frist
1 Antrag auf Netzanschluss im NRM-Netzportal mit Datenblatt der Anlage, bei Speicher mit eigenem Datenblatt Fachbetrieb vor dem Bau
2 Netzverträglichkeitsprüfung und Einspeisezusage Netzbetreiber bis 30 kW spätestens nach einem Monat; die Zusage gilt sechs Monate
3 Antrag auf Zählersetzung im Installateurportal der Mainova ServiceDienste Fachbetrieb nach der Zusage
4 Einbau des neuen Zählers Messstellenbetreiber NRM, ausgeführt von Mainova ServiceDienste nach Termin
5 Inbetriebnahme mit Inbetriebsetzungsprotokoll Fachbetrieb nach dem Zählertausch
6 Eintrag im Marktstammdatenregister Betreiber oder Fachbetrieb in seinem Auftrag binnen eines Monats
7 Fertigmeldung an den Netzbetreiber Fachbetrieb nach der Registrierung
8 Einspeisefreigabe per E-Mail Netzbetreiber nach der Fertigmeldung
9 Begrüßungsschreiben, Beginn der Vergütung Netzbetreiber zum Abschluss

Die Schritte folgen der Seite der NRM zur Einspeisung nach dem EEG, abgerufen am 12.10.2026. Die Fristen stammen aus § 8 EEG und § 5 MaStRV.

Für Anlagen bis 30 kW ist das Webportal des Netzbetreibers seit dem 01.01.2025 vorgeschrieben (§ 8 EEG). Das Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung muss spätestens innerhalb eines Monats vorliegen, und bleibt es aus, darf der Fachbetrieb unter Einhaltung der technischen Regeln anschließen. Bei größeren Anlagen hat der Netzbetreiber dafür acht Wochen Zeit.

Angeschlossen wird bis 30 kW in der Regel am vorhandenen Hausanschluss, denn das Gesetz bestimmt dessen Verknüpfungspunkt als Anschlusspunkt (§ 8 Abs. 1 EEG). Die Einspeisezusage der NRM gilt nach ihren Angaben nur sechs Monate, und in dieser Zeit sollte die Anlage stehen. Den Antrag für eine Anlage mit Speicher stellen wir mit beiden Datenblättern, damit die Zusage für das ganze System gilt.

Welcher Netzbetreiber für Ihr Haus zuständig ist

In den meisten Teilen Frankfurts ist die NRM Netzdienste Rhein-Main zuständig, eine Tochter der Mainova. Im Westen der Stadt mit den Postleitzahlen 65929, 65931, 65934 und 65936 ist es überwiegend die Syna.

Das zeigt die Auswertung des Marktstammdatenregisters vom 12.10.2026: Von 12.028 Solaranlagen, die dort für Frankfurt in Betrieb stehen, hängen 10.393 am Netz der NRM und 1.594 am Netz der Syna. Eigene Netze betreiben außerdem der Flughafenbetreiber Fraport und Infraserv Netze im Umfeld des Industrieparks. Welcher Netzbetreiber für Ihren Anschluss zuständig ist, steht auf Ihrer Stromrechnung.

Gebiet Netzbetreiber Strom Was für die Anmeldung bekannt ist
Frankfurt, größter Teil der Stadt NRM Netzdienste Rhein-Main Antrag durch den Elektrobetrieb im NRM-Netzportal, Zusage sechs Monate gültig
Frankfurter Westen, PLZ 65929, 65931, 65934, 65936 überwiegend Syna Webportal für Anlagen bis 30 kW nach § 8 Abs. 7 EEG
Flughafen und Umfeld des Industrieparks Fraport, Infraserv Netze eigene Netze
Offenbach am Main Energienetze Offenbach Webportal, Einspeisebestätigung etwa 3 bis 4 Wochen nach der Inbetriebnahme
Bad Vilbel Stadtwerke Bad Vilbel Voranfrage möglich, Netzverträglichkeitsprüfung kostenlos, Zusage sechs Monate gültig
Bad Homburg Netzgesellschaft Bad Homburg, Netzbetrieb mit Syna und OVAG Störungen meldet die Stadt über die Portale von OVAG und Syna

Die Zuordnung stammt aus dem Marktstammdatenregister und von den Seiten der Netzbetreiber, abgerufen am 12.10.2026.

Was im Frankfurter Westen sonst zu beachten ist, steht auf der Seite für Höchst und die Stadtteile im Westen. Für Häuser in der Nachbarstadt gibt es eine eigene Seite zur Photovoltaik in Offenbach.

Marktstammdatenregister: Eintrag binnen eines Monats

Jede Solaranlage und jeder Speicher muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur stehen (§ 5 Abs. 5 MaStRV). Die NRM schreibt auf ihrer Seite von vier Wochen, und mit dieser kürzeren Frist sind Sie in jedem Fall rechtzeitig.

Verpflichtet ist der Betreiber, also Sie als Eigentümer. Den Eintrag im Marktstammdatenregister übernehmen wir auf Wunsch in Ihrem Auftrag und schicken Ihnen die Bestätigung, denn bei der NRM folgt die Fertigmeldung erst nach der Registrierung.

Die Angaben im Register haben auch steuerliche Folgen. Für die 0 % Umsatzsteuer auf Kauf und Montage knüpft das Gesetz bei Anlagen bis 30 kWp an die Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister an (§ 12 Abs. 3 UStG). Achten Sie deshalb darauf, dass die Leistung der Module dort richtig steht.

Auch ein Balkonkraftwerk gehört ins Register, allerdings in vereinfachter Form und ohne Meldung beim Netzbetreiber. Die Regeln dafür stehen im Ratgeber zum Balkonkraftwerk in Frankfurt.

Gründerzeit-Mehrfamilienhaus mit Stuck und Balkonen, auf dem Dach Solarmodule

Volleinspeisung muss vorher angekündigt werden

Zähler, Smart Meter und die 60-Prozent-Grenze

Für die Solaranlage setzt der Messstellenbetreiber einen neuen Zähler, und bei mehr als 7 kW Leistung ist ein intelligentes Messsystem Pflicht (§ 29 MsbG). Bis Smart Meter und Steuerbox eingebaut und erfolgreich getestet sind, dürfen neue Anlagen unter 25 kW höchstens 60 % ihrer Leistung einspeisen (§ 9 Abs. 2 EEG).

In Frankfurt ist die NRM grundzuständiger Messstellenbetreiber, und den Einbau übernimmt in ihrem Auftrag die Mainova ServiceDienste. Die Kosten für den Anlagenbetreiber stehen im Preisblatt der NRM, und das Gesetz setzt ihnen eine Obergrenze.

Leistung der Anlage Messung Kosten für Sie im Jahr laut NRM-Preisblatt
bis 7 kW moderne Messeinrichtung, intelligentes Messsystem auf Wunsch 25 €, mit intelligentem Messsystem 30 €
über 7 bis 15 kW intelligentes Messsystem und Steuerbox 50 € plus 50 € für die Steuerbox
über 15 bis 25 kW intelligentes Messsystem und Steuerbox 110 € plus 50 € für die Steuerbox

Die Beträge sind Bruttopreise aus dem Preisblatt der NRM, gültig ab 01.01.2026. Nach § 30 MsbG darf der Anteil des Anschlussnutzers bei Anlagen über 7 bis 15 kW höchstens 50 € im Jahr betragen.

Ab dem Jahr nach dem Einbau des intelligenten Messsystems gibt es für Zeiten mit negativen Börsenpreisen keine Vergütung (§ 51 EEG). Diese Zeiten werden zur Hälfte an das Ende des Vergütungszeitraums angehängt (§ 51a EEG), und beide Regeln stammen aus dem Solarspitzengesetz, das seit dem 25.02.2025 für neue Anlagen gilt.

Eine Wallbox, die mit der Anlage kommt, zeigen wir dem Netzbetreiber vor ihrer Inbetriebnahme an. Liegt ihre Leistung über 12 kVA, muss er vorher zustimmen (§ 19 Abs. 2 NAV), und mehr dazu steht auf der Seite Wallbox mit Solarstrom.

Brauche ich eine Baugenehmigung?

Für eine Solaranlage auf dem Dach oder an der Fassade brauchen Sie in Hessen keine Baugenehmigung, ausgenommen bei Hochhäusern (Anlage zu § 63 HBO). Eine andere Erlaubnis kann trotzdem nötig sein, und sie kommt vor dem Antrag beim Netzbetreiber.

Steht das Haus unter Denkmalschutz oder in einer Gesamtanlage, braucht jede Solaranlage eine denkmalrechtliche Genehmigung nach § 18 HDSchG. Nach der Richtlinie des Landes vom 06.10.2022 ist sie regelmäßig zu erteilen. Dasselbe Prinzip gilt in Gebieten mit städtebaulicher Erhaltungssatzung, wo Solaranlagen nach § 172 BauGB eine Genehmigung brauchen.

Welche Satzung für Ihr Grundstück gilt, lässt sich über die Grundstücksinformationen der Bauaufsicht Frankfurt abfragen. Den Weg beim Denkmalamt beschreibt der Ratgeber Solaranlage am Denkmal.

Förderung beantragen, bevor Sie unterschreiben

Klimabonus, KfW-Kredit und WIBank-Darlehen setzen voraus, dass der Antrag gestellt ist, bevor das Vorhaben beginnt. In der Reihenfolge steht die Förderung deshalb ganz vorn, noch vor dem Antrag beim Netzbetreiber.

Beim Klimabonus der Stadt Frankfurt, der für neue Solaranlagen 20 % der förderfähigen Kosten trägt, kommt die Zusage vor dem Baubeginn, und beantragt wird ausschließlich online. Für den KfW-Kredit 270 geht der Antrag über die Hausbank, und zwar bevor Sie sich vertraglich binden. Auch die WIBank, deren Darlehen nur selbst genutztes Wohneigentum finanziert, will den Antrag sehen, bevor die Installation beginnt.

Fördersätze und Bedingungen stehen im Ratgeber Photovoltaik-Förderung in Frankfurt.

Was beim Finanzamt anfällt

Einnahmen aus Solaranlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit sind von der Einkommensteuer befreit, insgesamt höchstens 100 kWp je Person (§ 3 Nr. 72 EStG). Liegen nur solche steuerfreien Einkünfte vor, entfällt die Gewinnermittlung.

Die Regel gilt in dieser Fassung für Anlagen, die nach dem 31.12.2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden. Welche Angaben das Finanzamt im Einzelfall braucht und was bei größeren Anlagen gilt, steht im Ratgeber zur Steuer bei Solaranlagen.

Was wir übernehmen und was bei Ihnen bleibt

Wir übernehmen alle Anträge und Meldungen, die technische Angaben verlangen, und Sie unterschreiben, entscheiden und geben uns die Vollmacht. Im Einzelnen teilen sich die Aufgaben so auf.

  • Wir stellen den Antrag im Netzportal mit allen Datenblättern, auch für Speicher und Wallbox, und beantragen die Zählersetzung.
  • Wir nehmen die Anlage mit Protokoll in Betrieb, tragen sie in Ihrem Auftrag ins Marktstammdatenregister ein und schicken die Fertigmeldung.
  • Auf Wunsch teilen wir dem Netzbetreiber die Volleinspeisung mit und liefern die technischen Angaben für Ihren Förderantrag.
  • Sie unterschreiben Vollmacht und Auftrag, stellen den Förderantrag und nennen die Bankverbindung für die Vergütung.
  • Sie entscheiden, ob Sie voll oder teilweise einspeisen, und sorgen dafür, dass der Zählerschrank zum Zählertausch zugänglich ist.

Am Ende haben Sie die Einspeisezusage, das Inbetriebsetzungsprotokoll, die Bestätigung aus dem Register und die Einspeisefreigabe beisammen. Heben Sie diese Unterlagen mit dem Angebot auf, denn sie werden bei einer Erweiterung oder einem Verkauf des Hauses wieder gebraucht.

Dach mit älteren blauen Solarmodulen oben und neuen schwarzen Modulen darunter

Anmeldung in Frankfurt: der erste Schritt

Ob Ihr Haus am Netz der NRM oder der Syna hängt und welche Erlaubnisse vorher nötig sind, klären wir im ersten Gespräch, das für Sie kostenlos ist. Halten Sie dafür die letzte Stromrechnung bereit, auf der Netzbetreiber und Zählernummer stehen. Ihre Angaben schicken Sie per Mail an kontakt@photovoltaik-frankfurt-am-main.de oder direkt über das Formular.

Häufige Fragen

Muss ich meine Solaranlage selbst anmelden?

Den Antrag beim Netzbetreiber stellt der Fachbetrieb, in Frankfurt meist über das Netzportal der NRM. Für den Eintrag im Marktstammdatenregister sind Sie als Betreiber verantwortlich, wir übernehmen ihn auf Wunsch aber in Ihrem Auftrag. Selbst erledigen Sie vor allem Unterschriften, die Vollmacht und den Förderantrag.

Wo melde ich in Frankfurt eine Solaranlage an?

Beim Netzbetreiber, an dessen Netz Ihr Haus hängt, und das ist in den meisten Stadtteilen die NRM Netzdienste Rhein-Main. In den Postleitzahlen 65929, 65931, 65934 und 65936 im Frankfurter Westen ist überwiegend die Syna zuständig. Welcher Netzbetreiber es bei Ihnen ist, steht auf Ihrer Stromrechnung.

Wie lange braucht der Netzbetreiber für die Zusage?

Bei Anlagen bis 30 kW muss das Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung spätestens innerhalb eines Monats vorliegen (§ 8 Abs. 7 EEG). Kommt es nicht rechtzeitig, darf der Fachbetrieb unter Einhaltung der technischen Regeln anschließen. Für größere Anlagen hat der Netzbetreiber acht Wochen Zeit.

Bis wann muss die Anlage im Marktstammdatenregister stehen?

Innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme, so verlangt es § 5 Abs. 5 MaStRV. Die NRM nennt auf ihrer Seite vier Wochen, und wer sich an diese kürzere Angabe hält, ist in jedem Fall rechtzeitig. Den Speicher tragen Sie in derselben Frist ein.

Wie lange gilt die Einspeisezusage der NRM?

Die Zusage gilt nach Angaben der NRM sechs Monate. In dieser Zeit sollten Montage, Zählersetzung und Inbetriebnahme abgeschlossen sein, deshalb stellen wir den Antrag erst, wenn der Montagetermin absehbar ist.

Muss ich mein Balkonkraftwerk auch beim Netzbetreiber anmelden?

Nein, für Steckersolargeräte bis 800 VA und 2.000 Wp kann der Netzbetreiber keine zusätzliche Meldung verlangen (§ 8 Abs. 5a EEG). Pflicht bleibt nur der Eintrag im Marktstammdatenregister, und der ist für diese Geräte vereinfacht.

Was muss ich tun, wenn ich den ganzen Strom einspeisen will?

Teilen Sie das dem Netzbetreiber in Textform mit, bevor die Anlage in Betrieb geht (§ 48 Abs. 2a EEG). Nur dann gilt von Anfang an der höhere Satz für Volleinspeisung. Für spätere Kalenderjahre können Sie wechseln, wenn die Mitteilung vor dem 1. Dezember des Vorjahres eingeht.

Bekomme ich für die Solaranlage einen neuen Zähler?

Ja, der Messstellenbetreiber setzt einen Zähler, der Bezug und Einspeisung getrennt misst, in Frankfurt meist im Auftrag der NRM durch die Mainova ServiceDienste. Bei mehr als 7 kW Anlagenleistung ist ein intelligentes Messsystem Pflicht. Für Anlagen über 7 bis 15 kW berechnet die NRM dafür 50 € im Jahr und für die Steuerbox weitere 50 €.

Muss ich die Solaranlage beim Finanzamt melden?

Für die Einkommensteuer spielen Anlagen bis 30 kWp je Wohneinheit meist keine Rolle mehr, weil ihre Einnahmen nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei sind und die Gewinnermittlung dann entfällt. Welche Angaben das Finanzamt im Einzelfall trotzdem braucht, erklärt unser Ratgeber zur Steuer.

Muss ich den Speicher extra anmelden?

Der Speicher läuft im selben Antrag wie die Anlage, bei der NRM aber mit einem eigenen Datenblatt für Speicher. Im Marktstammdatenregister bekommt er einen eigenen Eintrag, für den dieselbe Monatsfrist gilt.

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