Technisch entscheidet sich eine Erweiterung am Wechselrichter, an der Ausrichtung der neuen Fläche und am Zähler.
Reicht der vorhandene Wechselrichter?
Der Wechselrichter, also das Gerät, das den Gleichstrom der Module in Haushaltsstrom umwandelt, nimmt zusätzliche Module nur auf, wenn er Reserve hat. Als Richtwert nennt die Verbraucherzentrale NRW eine Nennleistung von 90 bis 110 % der Modulleistung (Juli 2024). Ein etwas kleineres Gerät, das an sonnigen Mittagen leicht abregelt, ist nach Fraunhofer ISE üblich.
Reicht die Reserve nicht, bekommt das neue Feld einen eigenen Wechselrichter, oder ein neues Gerät übernimmt alte und neue Module gemeinsam. Laut photovoltaik.info empfiehlt sich beim Tausch eines alten Geräts ein Hybridwechselrichter, wenn später ein Speicher dazukommen soll (Stand 29.05.2026). Wie ein Speicher nachträglich angeschlossen wird, steht auf der Seite Stromspeicher nachrüsten.
Neue Module mit anderer Ausrichtung
Module auf einer anderen Dachseite oder mit anderer Neigung brauchen einen eigenen MPP-Tracker, also einen eigenen Eingang am Wechselrichter, der den Arbeitspunkt für diese Fläche regelt. Geräte mit mehreren solchen Eingängen heißen Multistring-Wechselrichter (Verbraucherzentrale NRW).
Zähler und intelligentes Messsystem
Liegt die Leistung nach der Erweiterung über 7 kW, gehört ein intelligentes Messsystem zur Pflichtausstattung (§ 29 MsbG). Für Anlagen über 7 bis 15 kW darf der Messstellenbetreiber Ihnen dafür höchstens 50 € im Jahr berechnen, und die NRM verlangt laut Preisblatt genau diesen Betrag. Welches Messkonzept zu Ihrer Erweiterung passt, legen wir bei der Anmeldung mit dem Netzbetreiber fest.