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Dach mit älteren blauen Solarmodulen oben und neuen schwarzen Modulen darunter
Solaranlagen, Speicher, Wallbox

PV-Anlage in Frankfurt am Main erweitern: neue Module mit eigener Vergütung

Wir erweitern bestehende Solaranlagen in Frankfurt am Main, auf dem Dach, der Garage oder dem Carport. Der Klimabonus der Stadt fördert auch Erweiterungen mit 20 % der förderfähigen Kosten.

oder per E-Mail: kontakt@photovoltaik-frankfurt-am-main.de

Die Anfrage läuft in 6 Schritten. Eine Option wählen Sie mit der Eingabetaste oder der Leertaste; danach öffnet sich der nächste Schritt.

Schritt 1 von 6
Worum geht es?

Wählen Sie, was am nächsten kommt. Den Rest klären wir im Gespräch.

Um welches Gebäude geht es?

Danach richten sich Dachfläche, Verbrauch und Anmeldung.

Welches Dach soll belegt werden?

Mehrfachauswahl, wenn mehreres zutrifft.

Wo steht das Gebäude?

Wir bauen in Frankfurt und im nahen Umland.

Wann soll die Anlage laufen?

Damit wir Termin und Lieferung planen können.

Wohin dürfen wir antworten?

Wir melden uns innerhalb eines Werktags und sprechen über Ihr Dach. Danach bekommen Sie ein schriftliches Angebot mit Ertragsrechnung.

oder per E-Mail:kontakt@photovoltaik-frankfurt-am-main.de

Ihre Solaranlage läuft seit ein paar Jahren, und auf dem Dach, der Garage oder dem Carport ist noch Platz für weitere Module. Wir planen die Erweiterung in Frankfurt am Main, montieren die neuen Module, schließen sie an und melden sie beim Netzbetreiber an. Der Klimabonus der Stadt fördert auch Erweiterungen, für Solaranlagen setzt er 20 % der förderfähigen Kosten an. Rechtlich ist der neue Teil eine eigene Anlage, und deshalb bekommt er den Vergütungssatz, der bei seiner Inbetriebnahme gilt.

Läuft die alte Anlage schon länger als zwölf Monate, wird der neue Teil für sich eingestuft (§ 24 Abs. 1 EEG). Geht er bis 31.12.2026 in Betrieb, zahlt der Netzbetreiber bis 10 kWp 7,70 ct je eingespeister kWh, und das 20 Jahre lang (Bundesnetzagentur).

Wann eine Erweiterung zu Ihrem Haus passt

Eine Erweiterung passt, wenn Ihr Verbrauch gestiegen ist oder die erste Anlage nur einen Teil der möglichen Fläche belegt. Typische Ausgangslagen in Frankfurter Ein- und Zweifamilienhäusern sind diese:

  • Eine Wärmepumpe, ein E-Auto oder ein Arbeitszimmer ist dazugekommen.
  • Die erste Anlage belegt nur die Süd- oder die Ostseite, die andere Dachseite ist frei.
  • Auf dem Flachdach der Garage oder auf dem Carport ist Fläche frei.
  • Die alte Anlage hat ihre 20 Jahre Vergütung hinter sich.
  • Ein Speicher soll dazukommen, und die Anlage ist dafür bisher zu klein.

Für den Speicher gibt es eine Faustregel der HTW Berlin, nach der er erst ab mehr als 0,5 kWp je 1.000 kWh Jahresverbrauch sinnvoll ist. Wie viel Fläche die neuen Module brauchen, lässt sich grob abschätzen, denn ein kWp benötigt nach der Verbraucherzentrale etwa 5 bis 7 m² Dachfläche (Stand 26.08.2026).

Siedlungshäuser der 1950er-Jahre mit Ziegeldach, auf einem Dach eine neue Solaranlage

Wie viel Strom die neuen Module in Frankfurt bringen

Den Mehrertrag bestimmen in Frankfurt vor allem Ausrichtung und Neigung der Fläche, auf die die neuen Module kommen. Ein Süddach liefert am meisten, eine Ost- oder Westseite verteilt den Strom stärker auf Morgen und Nachmittag.

Fläche für die neuen Module Ertrag je kWp und Jahr in Frankfurt
Süddach, 35° Neigung 1.080 kWh
Flachdach oder Garage, nach Süden, 10° 988 kWh
Ostdach, 15° Neigung 905 kWh
Westdach, 15° Neigung 894 kWh
Westdach, 45° Neigung 814 kWh

Die Werte stammen aus PVGIS, dem Rechenwerkzeug der EU-Kommission, für den Standort Frankfurt mit 14 % Systemverlusten, abgefragt am 12.10.2026. Wir rechnen Ihre Erweiterung mit diesen Ortswerten, weil ein Bundesschnitt den Ertrag im Rhein-Main-Gebiet zu niedrig ansetzt. Ost- und Westflächen erzeugen dafür mehr Strom zu den Stunden, in denen im Haus gekocht, gewaschen und geladen wird.

Wie die neuen Module vergütet werden

Der neue Teil bekommt den Vergütungssatz seines eigenen Inbetriebnahmedatums, unabhängig vom Satz der alten Anlage. Nach § 3 Nr. 1 EEG ist bei Solaranlagen jedes einzelne Modul eine eigenständige Anlage.

Für die Höhe des Satzes zählt die Größe. Nach § 24 Abs. 1 EEG gelten Anlagen auf demselben Gebäude als eine, wenn sie innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb gehen.

Ausgangslage Was für den neuen Teil gilt
alte Anlage seit mehr als 12 Monaten in Betrieb eigene Einstufung, bis 10 kWp 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung
alte Anlage seit weniger als 12 Monaten in Betrieb beide Teile zählen für die Größe zusammen (§ 24 Abs. 1 EEG)
Inbetriebnahme des neuen Teils bis 31.12.2026 Sätze der Bundesnetzagentur ab 01.08.2026, 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr
Inbetriebnahme ab 01.01.2027 laut Regierungsentwurf keine Einspeisevergütung mehr (Stand Oktober 2026)

Für Module, die ab dem 01.01.2027 ans Netz gehen, sieht der Regierungsentwurf zum EEG 2027 (Drucksache 21/7867, Stand Oktober 2026) keine Einspeisevergütung mehr vor. Stattdessen soll es laut Entwurf für Anlagen unter 50 kW mit Inbetriebnahme 2027 eine Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für höchstens 36 Monate geben. Beschlossen ist das noch nicht, und für Anlagen, die bis zum 31.12.2026 in Betrieb gehen, soll laut Entwurf das bisherige Recht weitergelten.

Zwei Anlagen mit zwei Vergütungsarten

Sie können den neuen Teil auch mit Volleinspeisung betreiben und die alte Anlage bei Teileinspeisung lassen. Bis 10 kWp zahlt der Netzbetreiber für voll eingespeisten Strom 12,22 ct/kWh, wenn die Anlage bis 31.12.2026 in Betrieb geht.

Nach § 48 Abs. 2a EEG geht das auch bei zwei Anlagen, die weniger als zwölf Monate auseinander starten. Jede braucht dann eine eigene Messeinrichtung, und der Netzbetreiber muss vor der Inbetriebnahme der zweiten Anlage Bescheid bekommen. Die Sätze für beide Arten stehen im Ratgeber zur Einspeisevergütung 2026.

Technik der Erweiterung

Was das Solarspitzengesetz für den neuen Teil bedeutet

Für Module, die seit dem 25.02.2025 in Betrieb gehen, gelten die Regeln des Solarspitzengesetzes, also auch für jede Erweiterung. Zwei davon betreffen den neuen Teil direkt.

Die erste Regel begrenzt die Einspeisung von Anlagen unter 25 kW auf 60 % der installierten Leistung (§ 9 Abs. 2 EEG). Das gilt, solange intelligentes Messsystem und Steuerbox fehlen oder noch nicht erfolgreich getestet sind. Nach der zweiten Regel gibt es in Zeiten negativer Börsenpreise keine Vergütung, und zwar ab dem Jahr nach dem Einbau des intelligenten Messsystems (§ 51 EEG). Diese Zeiten hängt das Gesetz zur Hälfte an das Ende der Vergütungsdauer an (§ 51a EEG).

Die alte Anlage bleibt bei den Regeln, die bei ihrer Inbetriebnahme galten. Wechselt sie freiwillig in die neuen Regeln, erhöht sich ihr Satz um 0,6 ct/kWh (§ 100 Abs. 47 EEG). Was im Haus verbraucht oder im Speicher geladen wird, zählt nicht zur Einspeisung, und deshalb trifft die 60-%-Grenze eine Anlage mit hohem Eigenverbrauch weniger.

Reihenhäuser der 1960er-Jahre mit flachen Dächern in einer Großsiedlung, Bäume und Fußwege

Ü20-Anlagen: alte Module, neue Fläche

Ü20-Anlagen sind Anlagen, deren 20 Jahre Vergütung abgelaufen sind. Ihre Module liefern in der Regel weiter Strom, denn das Fraunhofer ISE hat an 44 geprüften Aufdachanlagen einen Leistungsverlust von etwa 0,15 % pro Jahr gemessen.

In Frankfurt waren 2013 schon 1.059 Solaranlagen in Betrieb (Masterplan 100 % Klimaschutz der Stadt, 2015), und diese frühen Anlagen erreichen nach und nach das Ende ihrer Vergütung. Für sie bietet sich an, den Strom der alten Module selbst zu nutzen und die freie Fläche daneben mit neuen Modulen zu belegen. Einen umfassenden Anlagencheck der alten Anlage beziffert die Verbraucherzentrale auf etwa 250 bis 300 € (Stand 10.08.2026), und was dabei geprüft wird, steht auf der Seite zur Wartung von PV-Anlagen.

Was eine Erweiterung kostet

Für Erweiterungen gibt es keine eigene neutrale Preisstatistik. Als Anhalt taugt der Mittelwert für kleine neue Anlagen, weil Gerüst, Anfahrt und Anmeldung auch bei wenigen Modulen anfallen.

Posten Anhalt Quelle
Erweiterung um 4 bis 6 kWp 2.090 € je kWp, bei 5 kWp rund 10.450 € Verbraucherzentrale, Seite vom 28.08.2026, eigene Rechnung
neuer Strangwechselrichter laut photovoltaik.info 1.000 bis 2.500 € je Gerät photovoltaik.info, 29.05.2026
neuer Hybridwechselrichter laut photovoltaik.info 2.000 bis 5.000 € je Gerät photovoltaik.info, 29.05.2026
Umstellung einer Ü20-Anlage auf Eigenverbrauch ab 200 €, mit Modernisierung bis 2.000 € Verbraucherzentrale, 10.08.2026
Umsatzsteuer 0 % bis 30 kWp Gesamtleistung laut Marktstammdatenregister § 12 Abs. 3 UStG

Ein Wechselrichter mit Reserve und ein Zählerschrank mit freiem Platz senken den Preis, ein neues Gerät und ein neuer Zählerplatz kommen dazu. Allgemeine Preise für neue Anlagen nach Größe stehen im Ratgeber Photovoltaik Kosten.

Was kostet es bei Ihnen?

Die Zahlen oben sind Richtwerte. Was es bei Ihnen kostet, sagen wir Ihnen nach einem kurzen Gespräch.

Klimabonus der Stadt für die Erweiterung

Die Stadt Frankfurt fördert über den Klimabonus auch die Erweiterung bestehender Anlagen, so steht es in ihren Antworten auf häufige Fragen. Für Solaranlagen beträgt der Zuschuss 20 % der förderfähigen Kosten, höchstens 50.000 € je Gebäude für alle Klimaschutzmaßnahmen zusammen.

Den Antrag stellen Sie online, und mit der Arbeit darf erst nach der Zusage begonnen werden. Den Auftrag nehmen wir deshalb erst an, wenn die Zusage da ist. Ausgezahlt wird nach dem Verwendungsnachweis, und den Antrag Schritt für Schritt erklärt der Ratgeber zur Förderung in Frankfurt.

So läuft die Erweiterung ab

Vom ersten Gespräch bis zur Freigabe durch den Netzbetreiber sind es sechs Schritte, und die Anmeldung übernehmen wir für Sie.

  1. In der Erstberatung schicken Sie uns Fotos von Dach und Zählerschrank, das Typenschild des Wechselrichters und das Inbetriebnahmedatum der alten Anlage.
  2. Wir prüfen Fläche, Wechselrichter und Zählerplatz und rechnen den Mehrertrag mit den PVGIS-Werten für Frankfurt.
  3. Mit unserem Angebot beantragen Sie den Klimabonus online, und den Auftrag nehmen wir nach der Zusage an.
  4. Wir stellen den Antrag im Netzportal der NRM, im Frankfurter Westen bei der Syna, und warten die Einspeisezusage ab.
  5. Wir montieren die neuen Module, schließen sie an und nehmen den neuen Teil mit Inbetriebsetzungsprotokoll in Betrieb.
  6. Innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme wird die Erweiterung im Marktstammdatenregister eingetragen, danach folgt die Fertigmeldung an den Netzbetreiber.

Für Anlagen bis 30 kW muss der Netzbetreiber das Ergebnis seiner Prüfung spätestens innerhalb eines Monats mitteilen (§ 8 Abs. 7 EEG). Welche Postleitzahlen im Westen zur Syna gehören, steht auf der Seite zur Photovoltaik in Höchst. Wie die Meldungen aufeinander folgen, beschreibt der Ratgeber Photovoltaik anmelden.

Was Sie vor der Erweiterung klären

Wofür Sie einen anderen Betrieb brauchen

Ist die Dachfläche für die neuen Module sanierungsbedürftig, lassen Sie sie vorher von einem Dachdeckerbetrieb erneuern. So müssen die Module während ihrer langen Laufzeit nicht für eine Sanierung wieder herunter.

Wird ein flaches Dach bis 20° Neigung energetisch saniert, verlangt die Freiraumsatzung danach eine Begrünung, die sich mit Modulen kombinieren lässt. Die Planung dafür beschreibt die Seite zur Photovoltaik auf dem Flachdach. Auch die Wärmepumpe plant und baut ein Heizungsbetrieb, und mit ihm stimmen wir Leistung und Zählerplatz ab.

Beispiel: Westseite zum Ostdach dazu

Beispiel. Auf dem Ostdach eines Einfamilienhauses im Frankfurter Norden liegt eine Anlage mit 5 kWp, die 2014 in Betrieb ging. Die Westseite des Dachs ist frei und 45° geneigt, und im Haus läuft inzwischen eine Wärmepumpe.

Auf die Westseite kommen weitere 5 kWp, und jedes neue kWp liefert dort nach PVGIS rund 814 kWh im Jahr. Weil die alte Anlage länger als zwölf Monate läuft, wird die Erweiterung für sich eingestuft. Geht sie bis 31.12.2026 in Betrieb, bekommt sie 7,70 ct je eingespeister kWh, während die alte Anlage ihren Satz bis Ende 2034 behält.

Der alte Wechselrichter hat keine Reserve, deshalb bekommt die Westseite einen eigenen Hybridwechselrichter, an den später ein Speicher passt. Mit zusammen 10 kWp liegt die Anlage über 7 kW, also gehört ein intelligentes Messsystem dazu, für das die NRM 50 € im Jahr berechnet.

Als Anhalt für die Kosten dient der Mittelwert für kleine Anlagen von 2.090 € je kWp, bei 5 kWp also rund 10.450 € mit 0 % Umsatzsteuer. Der Klimabonus von 20 % läge in diesem Beispiel bei 2.090 €, also bei so viel, wie ein kWp nach diesem Mittelwert kostet. Bis zur Auszahlung legt der Eigentümer den Betrag selbst aus.

Erweiterungen in ganz Frankfurt und im Umland

Wir erweitern Anlagen in allen Frankfurter Stadtteilen und im Umland in Offenbach, Bad Homburg und Bad Vilbel. Viel Fläche für eine zweite Anlage bieten die Gebiete mit vielen Ein- und Zweifamilienhäusern.

Am Frankfurter Berg sind 89,1 % der Wohngebäude Ein- oder Zweifamilienhäuser, so viele wie in keinem anderen Stadtteil (Statistik der Stadt Frankfurt, Datenstand 2020). Was dort und in Kalbach-Riedberg für Solaranlagen gilt, steht auf der Seite zur Photovoltaik im Frankfurter Norden. Praunheim hat mit 3.305 Wohngebäuden die meisten aller Stadtteile, davon 77,6 % Ein- und Zweifamilienhäuser, und dazu gibt es die Seite Photovoltaik in Praunheim und Rödelheim.

Ihre Erweiterung anfragen

Für eine erste Einschätzung brauchen wir das Inbetriebnahmedatum der alten Anlage, ein Foto vom Typenschild des Wechselrichters und Fotos der freien Flächen. Damit sagen wir Ihnen in der kostenlosen Erstberatung, ob der vorhandene Wechselrichter reicht und welcher Vergütungssatz für den neuen Teil gilt. Die Fotos schicken Sie am einfachsten per Mail an kontakt@photovoltaik-frankfurt-am-main.de. Fotos und Unterlagen können Sie auch direkt über das Formular schicken.

Häufige Fragen

Kann ich meine bestehende Solaranlage einfach um Module erweitern?

Ja, das geht, sobald auf dem Dach, der Garage oder dem Carport eine geeignete Fläche frei ist. Ob der Wechselrichter die neuen Module mitnimmt und im Zählerschrank Platz ist, prüfen wir anhand Ihrer Fotos schon in der Erstberatung.

Welche Einspeisevergütung bekomme ich für die neuen Module?

Die neuen Module bekommen den Satz, der am Tag ihrer eigenen Inbetriebnahme gilt, denn nach § 3 Nr. 1 EEG ist jedes Modul eine eigenständige Anlage. Gehen sie bis 31.12.2026 ans Netz und werden sie für sich eingestuft, zahlt der Netzbetreiber bis 10 kWp 7,70 ct je eingespeister kWh.

Ändert sich durch die Erweiterung die Vergütung meiner alten Anlage?

Die alte Anlage behält ihren Satz bis zum Ende ihrer eigenen Laufzeit, also 20 Jahre plus das Jahr ihrer Inbetriebnahme. Auch die Regeln, die bei ihrem Start galten, bleiben für sie bestehen, solange Sie nicht freiwillig in die Regeln des Solarspitzengesetzes wechseln.

Was bedeutet die Zwölf-Monats-Regel bei einer Erweiterung?

Gehen zwei Anlagen auf demselben Gebäude innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb, zählen sie für die Vergütungsstufe zusammen (§ 24 Abs. 1 EEG). Liegt mehr Zeit dazwischen, wird die Erweiterung allein nach ihrer Größe eingestuft, und bis 10 kWp gilt dann der Satz der kleinsten Stufe.

Reicht mein alter Wechselrichter für zusätzliche Module?

Das hängt von seiner Reserve ab, denn als Richtwert soll die Nennleistung bei 90 bis 110 % der angeschlossenen Modulleistung liegen (Verbraucherzentrale NRW). Reicht sie nicht, bekommt das neue Feld einen eigenen Wechselrichter, oder ein neues Gerät übernimmt alte und neue Module gemeinsam.

Gibt es den Klimabonus der Stadt Frankfurt auch für eine Erweiterung?

Ja, nach den Antworten der Stadt auf häufige Fragen ist die Erweiterung bestehender Anlagen förderfähig. Für Solaranlagen zahlt der Klimabonus 20 % der förderfähigen Kosten, und den Antrag stellen Sie online, bevor Sie den Auftrag erteilen.

Gilt das Solarspitzengesetz auch für meine Erweiterung?

Für die neuen Module gilt es, weil sie nach dem 25.02.2025 in Betrieb gehen. Ohne Smart Meter und Steuerbox darf eine Anlage unter 25 kW dann höchstens 60 % ihrer Leistung einspeisen. Bei negativen Börsenpreisen entfällt die Vergütung ab dem Jahr nach dem Einbau des Messsystems.

Muss ich die Erweiterung irgendwo anmelden?

Ja, die Erweiterung muss beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Den Antrag beim Netzbetreiber stellen wir über dessen Netzportal. Der Eintrag im Register ist binnen eines Monats nach der Inbetriebnahme fällig (§ 5 Abs. 5 MaStRV).

Was kostet es ungefähr, eine PV-Anlage zu erweitern?

Eine eigene neutrale Preisstatistik für Erweiterungen gibt es nicht, als Anhalt dient der Mittelwert der Verbraucherzentrale für kleine Anlagen von 2.090 € je kWp (Stand 28.08.2026). Was bei Ihnen dazukommt, etwa ein neuer Wechselrichter oder Arbeiten am Zählerschrank, steht nach der Planung einzeln im Angebot.

Kann ich eine Ü20-Anlage weiterbetreiben und daneben neue Module setzen?

Ja, die alten Module dürfen weiterlaufen, und die neuen Module daneben bekommen ihren eigenen Satz und ihre eigenen 20 Jahre. Für die Umstellung der alten Anlage auf Eigenverbrauch nennt die Verbraucherzentrale Kosten ab 200 €, mit Modernisierung bis 2.000 € (Stand 10.08.2026).

Beratung am Küchentisch, auf dem Tisch ein Dachplan und ein Solarmodul als Muster
Unverbindlich, Antwort innerhalb eines Werktags

Ihre Solaranlage für Frankfurt am Main

Schreiben Sie kurz, um welches Haus und welches Dach es geht. Sie bekommen eine Ertragsrechnung und ein Angebot, das zu Ihrem Dach und Ihrem Verbrauch passt — Rückmeldung innerhalb eines Werktags.

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